23.09.2019

Die Ortsplanung beschäftigt das Dorf

Zwei Infoanlässe zur Walzenhauser Ortsplanung haben bereits stattgefunden. Die Aufgabe ist anspruchsvoll.

Von Iris Oberle
aktualisiert am 03.11.2022
Zwei Infoabende zur Revision der Ortsplanung fanden am 18. und 19. September statt, ein weiterer folgt im Ortsteil Lachen. Schon die grosse Anzahl der Anwesenden verriet, dass das Thema viele Walzenhauser beschäftigt. Gemeindepräsident Michael Litscher brachte es bei seiner Begrüssung auf den Punkt: «Bei der Ortsplanung prallen Welten aufeinander. Einerseits hat die Gemeinde die Aufgabe, die Baulandreserven um 4,4 Hektaren zu verringern, anderseits geht es bei jeder Fläche um Eigentümer, um Menschen.»Zahlreiche Gespräche mit LandbesitzernGespräche mit Grundeigentümern von ca. 130 Parzellen haben in den letzten Monaten stattgefunden. Von Verständnis über Ärger und Tränen, alles habe man erlebt. Dass nicht immer nur sachlich argumentiert werden könne, sei verständlich, sagte Litscher. Doch man komme nicht umhin, die Aufgabe zu lösen. Dem Gemeinderat sei es ein grosses Anliegen, mit möglichst vielen Landbesitzern einen Konsens zu finden.Katja Breitenmoser, Geschäftsführerin von Appenzell über dem Bodensee AüB, moderierte den Abend und führte durch das Programm. Am Beginn stand eine Darstellung, wie lange jeder Einzelne schon in Walzenhausen wohnhaft ist. Ein Soziogramm sollte Aufschluss darüber geben. Die Gäste wurden gebeten, sich in einer Reihe aufzustellen. Heraus kam, dass der Alteingesessenste bereits seit 71 Jahren in Walzenhausen wohnt, die am kürzesten dort wohnhafte Person gerade mal zwei Monate.Die vorliegende Version des Richtplans ist momentan beim Kanton zur Vorprüfung pendent. Eine erste positive Rückmeldung des Departements Bau und Volkswirtschaft sei bereits eingegangen, der formelle Vorprüfungsbericht aber noch pendent, gab Litscher an. Es seien nochmals alle Grundstücke genau beurteilt worden, insbesondere Randflächen, unbebaute Teilflächen von Grundstücken und Flächen, welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht bebaut werden dürfen (Waldabstand, Grenzabstand, Gewässerabstand, usw.). Solche Flächen sollen die Auszonungsflächen, welche für eine Bebauung teilweise oder ganz geeignet sind, entlasten, damit in Walzenhausen weiterhin eine grösstmögliche Bauentwicklung gewahrt werden könne.Das Ziel sei es, in möglichst vielen Fällen eine akzeptable Lösung für Eigentümer und Gemeinde zu finden. Wenn möglich sollen Verträge abgeschlossen werden, damit der Erhalt und/oder die Bebauung von Bauland garantiert sei. Bei beiden Infoanlässen wurde eine Frage oft gestellt: Wie hoch wird die Entschädigung für ausgezontes Bauland ausfallen? Ernüchternd die Tatsache, dass darüber erst nach Inkraftsetzung des Zonenplans entschieden wird.Die RaumplanungerklärtRaumplaner Armin Meier zeigte die Voraussetzungen des kantonalen Richtplanes auf. Der Grundstein sei 2013 gelegt worden, als die Bevölkerung über die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes entschied. Nach neuem Gesetz gibt der Kanton die Flächenausmasse des Baulandes vor. Ein Kriterium ist die genügende ÖV-Anbindung. Und: Das Bauland, das bleibt, muss überbaut werden. Dies sei Thema der Gespräche und Verträge zwischen Gemeinde und Besitzern. In Gruppenarbeit konnten die Teilnehmenden anschliessend Pläne studieren und diskutieren sowie Fragen und Wünsche an die Gemeinde aufschreiben. Gemeindepräsident Michael Litscher bedankte sich für die zahlreichen wertvollen Inputs , die hilfreich für das weitere Vorgehen seien.Vom 25. September bis 31. Oktober erfolgt die Vernehmlassung nach Art. 14 der Gemeindeordnung. Die Bevölkerung und Grundeigentümer sind eingeladen, ihre Anregungen bezüglich des Richtplans zuhanden des Gemeinderates einzureichen.Anfang 2020 soll der aufgrund der Vernehmlassung bereinigte Richtplan zur Genehmigung an den Regierungsrat eingereicht werden. Der Richtplan ist behördenverbindlich. Es erfolgt keine Volksabstimmung oder Planauflage. Der Zonenplan hingegen ist dem Auflageverfahren unterstellt, welches für das Frühjahr 2021 vorgesehen ist.

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