03.05.2019

Die Odyssee der Stefanie D.

Sie schluckt Scherben und setzt sich einfach so auf Gleise: Eine junge Frau überfordert mit ihrer Krankheit alle Kliniken. Seit Monaten lebt sie in einem Isolierzimmer des Psychiatrischen Zentrums. Nun erheben die Eltern schwere Vorwürfe gegen die Kesb.

Von Jesko Calderara
aktualisiert am 03.11.2022
Diese Geschichte klingt dramatisch. Involviert sind auf der einen Seite die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), die Kantonspolizei und das Psychiatrische Zentrum Appenzell Ausserrhoden (PZA). Auf der anderen Seite stehen verzweifelte Eltern und ein Vertrauter der Familie. Die Hauptperson ist aber Stefanie D. Sie ist 20 Jahre alt, stammt aus dem Appenzellerland und ist behindert, aber handlungsfähig. Lediglich einen Beistand hat die junge Frau zur Seite gestellt bekommen. Der Fall zeigt, wie die Ansichten von Eltern und Kesb auseinanderdriften  können. Die Auseinandersetzungen beginnen am 27. August 2018. Nach einer jahrelangen Odyssee als Jugendliche durch verschiedene Institutionen wird Stefanie D. seit diesem Zeitpunkt praktisch ununterbrochen in 24-stündiger Isolation in einem völlig kahlen Raum gehalten. Die ersten Monate war sie im PZA in Herisau untergebracht – unter den schlimmsten Bedingungen, wie Stefanies Mutter erzählt: «Meine Tochter wirkt verwahrlost.» Weil Duschen nur einmal wöchentlich möglich sei, habe sie fettige Haare. Zudem erhalte sie keine Zahnbürste und kein fliessendes Wasser zur Verfügung gestellt, zum Urinieren gebe es jeweils einen Pappbecher. «Was hat mein Kind getan, um so behandelt zu werden?», fragt die Mutter verzweifelt. Ausbrüche bereits in der Kindheit  Eine Antwort darauf hat die Kesb. Sie hat die fürsorgerische Unterbringung angeordnet. In einem Kesb-Entscheid heisst es wörtlich: «Stefanie D. leidet an einer Impulskontrollstörung und an einer histrionischen Persönlichkeitsstörung mit sadomasochistischen Zügen.» Diese Impulskontrollstörung zeigt sich in selbstverletzendem Verhalten, Fremdaggressivität und impulsartigen Weglauftendenzen. Unter anderem musste sie bereits zwei Mal ins Spital eingeliefert werden, weil sie Scherben schluckte. Ausbrüche hatte Stefanie D. bereits in ihrer Kindheit. Nach dem Rauswurf aus dem Kindergarten besuchte sie die heilpädagogische Schule. Später als Jugendliche lebte sie in verschiedenen Institutionen und Kliniken. Für Stefanie D. gibt es keine gute Lösung, wie mehrere unabhängige Gutachter festhielten. Hoffnung schöpfte die Familie im November des vergangenen Jahres. Auf Anregung des Beistandes und der Eltern hatte die Kesb beschlossen, Stefanie D. eine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben zu geben. Zu diesem Zweck entwickelte der Verein Chupferhammer, der Lebensräume für Menschen mit Beeinträchtigungen anbietet, das Konzept «Bengt». Dieses sieht eine Betreuung der jungen Frau rund um die Uhr vor. Die Kesb genehmigte das Konzept am 16. November des letzten Jahres und bezeichnete es sogar als «alternativlos». Dazu wurde extra eine Wohnung in einer Ausserrhoder Gemeinde gemietet. Dort lebte Stefanie D. aufgrund mehrerer Zwischenfälle allerdings nur wenige Tage. Bereits am ersten Abend flüchtete sie aus der Wohngemeinde und setzte sich beim Bahnhof Herisau auf die Strasse. Die Polizei lieferte sie schliesslich wieder ins PZA ein. Ähnliches spielte sich nur wenige Tage später ab. Wiederum wird Stefanie D. am Bahnhof in Herisau aufgegriffen. Sie hatte versucht, auf die Gleise zu steigen – und wieder wird sie ins PZA gebracht. Was bei diesen beiden Vorfällen genau geschah, ist unklar. Die Schilderungen der Beteiligten liegen weit auseinander: Für den Begleiter wollte Stefanie D. mit ihrer Aktion ihn provozieren. Im Polizeirapport heisst es dagegen, dass der Mann nicht in der Lage gewesen sei, die junge Frau von ihren Suizidversuchen abzuhalten. Gegenüber den Beamten blieb Stefanie D. allerdings stets «anständig» und «höflich», wie die Polizei schreibt.Seit Anfang Jahr Aufenthalte in verschiedenen Kliniken  Umstritten ist, ob für die beiden erwähnten Einweisungen ins PZA eine sogenannte ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung vorlag. Die Eltern bestreiten dies, weil in beiden Fällen kein Arzt vor Ort war. Auch die Rückhalteverfügung des PZA halten sie für unrechtmässig, da ihre Tochter nicht freiwillig eingetreten ist. Das Obergericht wies ihre Beschwerde jedoch ab und gab der Kesb Recht. Besonders schlimm für die Familie von Stefanie D. war die Weihnachtszeit. Ihr grösster Wunsch, das Fest gemeinsam mit ihrer Tochter zu verbringen, ging nicht in Erfüllung. Die Verantwortlichen des PZA und der Kesb lehnten dies ab. In der Folge versammelten sich rund 30 Familienangehörige und Freunde der 20-Jährigen mit Kerzen in der Hand vor dem PZA, um so ein Zeichen der Solidarität zu setzen. Stefanie D. konnte die Weihnachtskerzen allerdings nicht sehen, da sich das PZA weigerte, die Jalousien hochzuziehen.Wie hilflos die Behörden im Umgang mit Stefanie D. sind, zeigen die Vorgänge seit Anfang Jahr. Überstürzt wurde die junge Frau in eine Klinik im aargauischen Königsfelden verlegt. Das Problem: Die dortige Klinikleitung hat einer Aufnahme nie zugestimmt, einzig eine Sekretärin war informiert. Statt zurück in die Ostschweiz ging es für Stefanie D. weiter in die psychiatrische Abteilung des Universitätsspitals Zürich. Doch auch dieser Aufenthalt war nur von kurzer Dauer. Es folgte die Verlegung in die Klinik Littenheid. Die dortigen Zustände waren ähnlich wie in den übrigen Institutionen: Isolationszimmer, Perspektivlosigkeit und ein hartes Regime. Davon berichten Leute, welche Stefanie D. besucht haben. Demnach war diese beispielsweise trotz Schmerzen nach einer schweren Rückenoperation tagelang sechsfach auf dem Rücken liegend fixiert. Auch das Essen soll ihr in dieser Position eingegeben worden sein. Doch es gab auch leichte Hoffnungsschimmer. Die Littenheid-Mitarbeitenden hätten sich in dieser schwierigen Situation Mühe geben, den Aufenthalt einigermassen erträglich zu gestalten, sagt die Mutter. Nach kurzer Zeit kamen allerdings auch sie an den Anschlag. Stefanie D. befindet sich mittlerweile wieder dort, wo alles angefangen hat: in einem Isolierzimmer des PZA in Herisau. Zur Entlastung dessen Mitarbeitenden wurde sie zwischendurch für eine Woche in eine Klinik nach Chur gebracht. Dort war sie sieben Tage rund um die Uhr nackt am Bett fixiert. Kesb und PZA dürfen keine Auskunft geben  Die Familie von Stefanie D. macht sich derweil grosse Sorgen. «Ich rechne jeden Tag mit dem Schlimmsten», sagt die Mutter und wählt bewusst drastische Worte. Zwar sei ihre Tochter grundsätzlich eine starke Persönlichkeit, der achtmonatige Zustand, eingesperrt in einer Zelle zu sein, habe aber Spuren hinterlassen. Für die Eltern und die beiden Geschwister ist der Fall ein Skandal. Sie erheben schwere Vorwürfe gegen die Kesb. Diese missbrauche die Kliniken für ihre Zwecke. Die Forderung der Angehörigen ist klar: Sie wollen das Projekt «Bengt» fortsetzten. Es ist die letzte Hoffnung der Stefanie D. Bei der Kesb stossen die Eltern bis anhin allerdings auf taube Ohren. Die Behörden wollen davon nichts wissen, obschon sie offensichtlich keine Alternative haben.  Die Kesb will sich zu den Vorwürfen der Eltern und zum Fall nicht äussern. Das PZA darf aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben, ob sich die junge Frau tatsächlich im Psychiatrischen Zentrum in Herisau befindet oder nicht.

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.