28.01.2019

Die neuen Regelungen im Überblick

Der Führerausweis für Personenwagen (Kategorie B) kann ab dem 1. Januar 2021 bereits im Alter von 17 Jahren erworben werden. Lernfahrer müssen danach aber eine Lernperiode von mindestens einem Jahr absolvieren, bevor sie zur Prüfung antreten können. So sollen Lernende mehr üben. Bisher mussten Neulenker zu einem zweitägigen Weiterbildungskurs antreten. Wer seinen Führerschein auf Probe ab nächstem Jahr in den unbefristeten Führerschein umtauscht, muss nur noch einen Weiterbildungstag absolvieren. Weiter dürfen Lenker, die ihre Prüfung auf einem Automaten bestanden haben, neu auch manuell geschaltete Fahrzeuge fahren. Diese Regelung gilt sogar schon ab dem 1. Februar dieses Jahres. Gesundheitschecks für Rentner am Steuer beginnen nun im Alter von 75. Diesen Test musste zuvor jeder ab dem Alter vom 70 Jahren bestehen. Lastwagenfahrer, die ohne Brille unterwegs sein wollen, müssen neu keine verschärften Anforderungen mehr erfüllen. Das Mindestalter zum Fahren von Motorrädern der Klasse A1 mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h wird ab 2021 auf 15 Jahre (bisher 16) heruntergesetzt. Die 125er-Klasse ist dann ab dem 16. Altersjahr erlaubt (bisher 18).Wer noch einen alten Führerschein im blauen Papierformat besitzt, muss diesen bis spätestens Januar 2024 umtauschen.

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