21.02.2020

Die Lotterhütten bleiben wohl stehen

Kantonsrat. Die Regierung ist gegen eine übertragbare Bestandesgarantie, wie Patrick Dürr sie wollte.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Anstatt nicht mehr genutzte Bauten ausserhalb der Bauzonen zusehends verwahrlosen zu lassen, sollte man sie besser abbrechen und Ersatzbauten andernorts zulassen, wo sie beispielsweise für die Entwicklung eines Landwirtschaftsbetriebs sinnvoll sind. Dies hatten die CVP-Kantonsräte Patrick Dürr (Widnau), Christoph Bärlocher (Eggersriet) und Andreas Widmer (Mosnang) in einem im September eingereichten Vorstoss gefordert.Dazu müsste die Bestandesgarantie auf den alten Bauten übertragbar sein, idealerweise auch einige Zeit über den Abbruch des Altbaus hinaus, damit verwahrloste Bauten rückgebaut werden, selbst wenn noch keine Betriebserweiterung ansteht. Weil dies heute im Raumplanungsrecht nicht vorgesehen ist, lassen die Eigentümer lieber die alten Bauten stehen. Dürr und seine Mitinterpellanten schlugen vor, beim Bund dahingehend eine Änderung des Raumplanungsrechts anzuregen. Sie sind der Ansicht, dass die vorgeschlagene Neuregelung auch dem Landschaftsbild zugute käme, weil wenig ansehnliche ungenutzte Bauten abgebrochen würden. Insofern würde auch der Zersiedelung entgegengewirkt, weil Ersatzbauten dort realisiert würden, wo bereits etwas steht.Doch die Regierung winkt ab. Eine Verlängerung der Bestandesgarantie über den Rückbau hinaus würde der grundsätzlich beschränkten Lebensdauer eines Gebäudes widersprechen, von der das Bundesgesetz ausgeht, hält sie in ihrer Antwort fest. Ausserdem würde die Neuregelung nach Ansicht der Regierung nicht zu einem Rückgang der Bauten ausserhalb der Bauzonen führen, sondern im Gegenteil dazu beitragen, dass später wieder dort gebaut würde, wo schon einmal etwas stand.Eine Gesetzesänderung, die der Bundesrat anstrebte und die die in die von Dürr, Bärlocher und Widmer vorgeschlagene Richtung gegangen wäre, habe der Nationalrat im Dezember abgelehnt, hält die Regierung weiter fest. Sie sieht deswegen keinen Grund, dort deswegen vorstellig zu werden.«Es wäre eine umfassendere Sicht möglich gewesen»Entsprechend enttäuscht reagierten die Interpellanten in ihrer Stellungnahme während der Februarsession, die am Mittwoch zu Ende gegangen ist. Sie sehen eine Chance verpasst. Statt dass wie heute jedes Bauvorhaben ausser der Bauzone für sich alleine betrachtet werde, hätte die vorgeschlagene Regelung eine übergeordnete Betrachtung über die ganze Gemeinde oder sogar Region ermöglicht, meinte Andreas Widmer, auch im Namen Dürrs und Bärlochers: «Für eine nachhaltigere Raumplanung und damit der ländliche Raum nicht zu einem Ballenberg Ost verkommt.»

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