14.12.2020

«Die Lage ist schlecht»

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat zusätzliche Coronamassnahmen beschlossen.

Von David Scarano
aktualisiert am 03.11.2022
Am Freitag hat der Bundesrat die verschärften Coronamassnahmen kommuniziert. Unter anderem müssen seit Samstag Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Allerdings können Kantone mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten. Dies trifft auf die Ostschweiz derzeit aber nicht zu. Die Ausserrhoder Regierung hat sich am Samstagmorgen zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen und die Umsetzung der bundesrätlichen Verschärfungen beraten. Die kantonalen Regeln gehen weiter als die vom Bund. Sie sind seit Sonntag, 13. Dezember, 00.00 Uhr, in Kraft.Appell an die KantonsbevölkerungWie es in der Mitteilung der Kantonskanzlei heisst, unterstütze der Regierungsrat die verschärften Massnahmen, die der Bundesrat ergriffen hat, und setze sie konsequent um. Entscheidend sei auch, dass eine gute Abstimmung zwischen den Ostschweizer Kantonen stattfindet. Die Ausserrhoder Regierung hat nun analog den Kantonen Thurgau und St.Gallen beschlossen, Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum zu verbieten. «Dass solch einschneidende Massnahmen ausgerechnet in der Adventszeit gefällt werden müssen, bedauert der Regierungsrat sehr», heisst es in der Mitteilung. Er richtet darin zudem einen Appell an die gesamte Kantonsbevölkerung, sich ohne Ausnahmen an die Massnahmen zu halten. Die Regierung verweist auf die Coronafallzahlen, die sich nach wie vor auf einem zu hohen Niveau befinden. Sie schreibt: «Die epidemiologische Lage ist schlecht.» Deshalb teile der Regierungsrat das Ziel des Bundesrates, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Wenn es nicht gelinge, die Infektionszahlen und die damit verbundenen Hospitalisierungen deutlich zu senken, drohe ausgerechnet «auf Weihnachten hin schweizweit der Lockdown». Dies solle unbedingt verhindert werden, so die Ausserrhoder Regierung. «Dafür braucht es nun von allen erneut eine grosse Anstrengung.»Wann immer möglich HomeofficeKonkret hat der Ausserrhoder Regierungsrat beschlossen, Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, zu verbieten. Ebenso sind Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu verbotenen Menschenansammlungen führen könnten, zu unterlassen. Der Regierungsrat erneuert zudem den Aufruf an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die Arbeit so weit als möglich im Homeoffice erledigt werden kann.In der Mitteilung wird zudem auf die neuen bundesrätlichen Verschärfungen hingewiesen. Neben der Sperrstunde für Restaurants und Bars sind neu öffentliche Veranstaltungen durch den Bund verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern mit maximal 50 Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis und Versammlungen zur politischen Meinungsbildung. Auch das Singen in Innen- und Aussenräumen ausserhalb des Familienkreises bleibt verboten.Die Skigebiete benötigen für den Betrieb der Anlagen eine Bewilligung des Kantons. Wichtigste Voraussetzung ist laut Mitteilung, dass die epidemiologische Lage den Betrieb erlaubt. Auch müssen die Betreiber strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen. Skiliftbetreiber, die ein Gesuch eingereicht haben und die Voraussetzungen erfüllen, dürfen ihre Anlagen bis zum 22. Dezember geöffnet halten. Eine Betriebsbewilligung danach ist von der epidemiologischen Lage abhängig.

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.