Als es in der Februarsession des Kantonsrates um die Verabschiedung des überarbeiteten Wasserbaugesetzes ging, versuchten Michael Schöbi (CVP, Altstätten) und Claudia Graf (FDP, Rebstein) noch, die Perimeterbeiträge aus dem Gesetz zu kippen. Erfolglos – sie blieben drin, womit die Gemeinden Anstössern weiterhin Rechnungen für einen Beitrag an die Kosten für den Unterhalt und die Sanierung von Bächen schicken können.Am gestrigen ersten Tag der Aprilsession reichte der Altstätter CVP-Kantonsrat Andreas Broger nun zusammen mit zwei Toggenburger Parteikollegen einen Vorstoss ein, der die Anstösser etwas entlasten könnte. Mit einem Postulat fordern sie die Regierung auf, zu klären, ob die Gebäudeversicherung St. Gallen GVSG (früher Gebäudeversicherungsanstalt GVA) nicht ebenfalls zu Beiträgen an die Kosten von Hochwasserschutzprojekten verpflichtet werden könnte.Ein besserer Schutz nützt auch den VersicherernWenn Anstösser zu Perimeterbeiträgen verpflichtet werden, so wird dies mit einem angeblichen Sondernutzen begründet: Die Wasserbaumassnahmen gewährleisteten die Sicherheit der Parzellen und trügen zum Werterhalt der Liegenschaften bei. Genauso und wohl sogar in beträchtlichem Ausmass profitieren durch den verbesserten Schutz der Sachwerte aber auch die Versicherungen und im Besonderen die Gebäudeversicherung, halten die Postulanten sinngemäss fest.Überschwemmungsschäden machten knapp die Hälfte der Gesamtsumme aller Schäden durch Naturereignisse wie Wasser, Wind und Hagel aus, zitieren die Postulanten von der Website der GVSG. Sie unterstützt deswegen Schutzmassnahmen der Liegenschaftseigentümer. Andreas Broger, der beruflich selbst Fachkaderkraft einer grossen Versicherung ist, wünschte sich aber, dass sich die GVSG auch an den Wasserbauprojekten der öffentlichen Hand beteiligt, genauso wie dies Privatversicherer schon lange tun. Als Beispiel nennt er die 700000 Franken, mit denen sich die Mobiliar 2017 an den Hochwasserschutzmassnahmen der Stadt Altstätten am Brendenbach beteiligte, was damals fast neun Prozent der Gesamtkosten des Projekts entsprach. «Wenn Privatversicherer das tun, wieso soll es nicht auch ein Monopolversicherer wie die GVSG tun», fragt Broger rhetorisch, «sie profitiert von den Massnahmen ja auch mit jedem Gebäude, das im Projektgebiet steht.»In welchem Umfang die GVSG von Wasserprojekten profitiert, soll der Bericht, den die Postulanten von der Regierung fordern, darlegen. Er soll weiter zeigen, welche Gesetzesgrundlagen zu schaffen wären, um die GVSG in die Pflicht zu nehmen.Man müsse davon ausgehen, dass die Gefahren durch Naturereignisse nicht abnehmen werden, auch im Siedlungsgebiet nicht, halten die Postulanten fest. Den Hochwasserschutz zu verbessern, sei da die wirkungsvollste Präventionsmassnahme.