Am 1. Mai 2014 ist die revidierte Raumplanungsgesetzgebung in Kraft getreten. Diese bringt substanzielle Änderungen für die Raumplanung des Kantons und der Gemeinden mit sich. Der Grundsatz «Innen- vor Aussenentwicklung» ist explizit mehrfach im Gesetz verankert und bedeutet, dass die Bauzonen nur noch unter restriktiven Vorgaben – nachdem das Potenzial der Innenentwicklung genutzt wurde – vergrössert werden dürfen.Die vom Bundesrat genehmigte kantonale Richtplanung legt für jede Gemeinde verbindliche Obergrenzen hinsichtlich der Einwohnerentwicklung fest. Die Dimensionierung der Bauzonen hat nach den kantonalen Vorgaben zu erfolgen.Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat Lutzenberg die Ortsplanungskommission beauftragt, den 2013 vom Regierungsrat genehmigten Richtplan zu überprüfen und das Thema Innenentwicklung zu untersuchen. Der Gemeinderat wird an seiner Sitzung vom 17. Juni den ersten Bericht der Ortsplanungskommission beraten. Im Anschluss daran informieren Behörde und Ortsplaner am Montag, 24. Juni, um 19 Uhr im Saal des Restaurants Hohe Lust an einer öffentlichen Versammlung. Im ersten Teil geht’s um die Neuerungen und Auswirkungen der gesetzlichen Grundlagen, im zweiten Teil um den erarbeiteten Handlungskatalog und das weitere Vorgehen. Auch für Fragen ist Zeit eingeplant. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind dazu eingeladen. (gk)