20.12.2021

Die Gemeinden haben die Wahl

Die Regierung schafft Planungssicherheit und Klarheit: Gemeinden haben demnach die Wahl, die aktuellen Geschäfte an einer Bürgerversammlung oder mit einer Urnenabstimmung zu beschliessen. Die Frist für die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss 2022 sowie über die Jahresrechnung 2021 wird zudem bis Juni 2022 verlängert.

Von sk/red
aktualisiert am 02.11.2022
Mit diesem Regierungsentscheid in Form einer dringlichen Verordnung werde dem Bedürfnis der Gemeinden nach Planungssicherheit während der Coronapandemie Rechnung getragen, heisst es in einer Mitteilung..Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen unterliegt aufgrund der Corona-Massnahmen zum heutigen Zeitpunkt bestimmten Beschränkungen. Davon ausgenommen sind Versammlungen legislativer Organe auf Gemeindeebene – also auch Bürgerversammlungen. Allerdings müsse auch für Bürgerversammlungen ein Schutzkonzept erstellt werden.Frühzeitige PlanungssicherheitDabei könne es je nach Gemeinde vorkommen, dass mehrere Hundert Personen an einer Bürgerversammlung teilnehmen. "Insbesondere stark gefährdete Personen könnten deshalb auf die Teilnahme an einer Bürgerversammlung verzichten, was demokratiepolitisch nicht wünschenswert wäre" führt die Regierung aus.Eine Verschiebung der Bürgerversammlung sei aufgrund der unsicheren Lage und der notwendigen Vorbereitungszeit sehr schwer planbar. Die Regierung schafft deshalb auf Wunsch der Gemeinden frühzeitig Planungssicherheit und Klarheit.Mit einer dringlichen Verordnung ermöglicht sie den Gemeinden im ersten Halbjahr 2022 eine Beschlussfassung per Urnenabstimmung anstelle einer Bürgerversammlung.Die Durchführung einer Bürgerversammlung ist aber weiterhin möglich, sofern das übergeordnete Recht eine solche zulässt.Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass die Bürgerschaft Budget und Steuerfuss 2022 sowie die Jahresrechnung 2021 bis zum 15. April 2022 beschliesst. Mit der verabschiedeten Regelung wird die Frist bis 19. Juni 2022 verlängert. In beiden Fällen – Bürgerversammlung und Urnenabstimmung –  könne somit sichergestellt werden, dass die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss 2022 sowie über die Jahresrechnung 2021 und alle anderen Geschäfte rechtzeitig erfolgen kann und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinden gewahrt bleibt.

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