Das Langlaufgebiet konnte für die kommende Saison ein günstiges, generalüberholtes Pistenfahrzeug erwerben, das nur wenige Betriebsstunden auf dem Buckel hat.
Um das Projekt zu fördern, hat der Gemeinderat beschlossen, im Rahmen des Finanzierungsplans einen Beitrag zu leisten, um den regionalen Verein bei der Finanzierung des Pistenfahrzeugs zu unterstützen. Der Gemeinderat wertet diese Unterstützung als ein weiteres Zeichen der Zusammenarbeit und Solidarität innerhalb der Region.
Loipenclub ist in der Zukunft selbsttragend
Dank einer soliden Finanzpolitik und dieser Investition wird der Vorstand des Langlaufgebiets künftig auf jährliche Finanzierungsgesuche verzichten können, teilt der Gemeinderat mit. Aus diesem Grund werden ab 2025 keine weiteren Gemeindebeiträge an den Loipenclub ausbezahlt.
Überarbeitung und Erlass von Reglementen
Die Gemeindekanzlei arbeitet kontinuierlich daran, die Reglemente auf dem neuesten Stand zu halten. In diesem Rahmen wurden das Benutzungsreglement für Anlagen sowie das Reglement für die Ortseingangstafeln umfassend überarbeitet. Das Benutzungsreglement für Anlagen, das ursprünglich im Jahr 2001 erlassen und in den Jahren 2011 und 2018 angepasst wurde, sowie das Reglement für die Ortseingangstafeln, das 2011 erlassen und 2013 überarbeitet wurde, sind nun komplett revidiert worden. Zudem hat der Gemeinderat ein neues Benutzungsreglement für die LED-Ortseingangstafel verabschiedet.
Die neuen Reglemente sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Sie können auf der Website der Gemeinde Lutzenberg unter den Publikationen eingesehen werden.