11.01.2019

Die Gefahr vom Dach

Schneit es grosse Mengen, wächst die Gefahr von Dachlawinen. Besonders, wenn es taut und nicht allzu kalt ist. Doch es gibt einfache Vorsichtsmassnahmen dagegen.

Von Remo Zollinger
aktualisiert am 03.11.2022
Remo ZollingerDie Fussgänger haben es zurzeit nicht einfach. Sie haben wegen der Schneehaufen an den Strassen weniger Platz, der Boden ist rutschig – und es droht Gefahr von oben.Auf den Dächern hat sich eine Menge Schnee angesammelt. Ein Streifzug durch die Rheintaler Dörfer zeigt, dass kaum jemand zur Schaufel gegriffen hat, um das Dach zu säubern. Das erhöht die Gefahr von Dachlawinen. Dies, weil der Schnee schwer und nass ist, zudem ist es nicht sehr kalt. Die Temperaturen bewegen sich um den Nullpunkt. Taut es, steigt die Gefahr.Bei einem Unfall haftet der EigentümerIn St. Gallen wurden diese Woche mehrere parkierte Autos durch Dachlawinen beschädigt. Solche Meldungen sind hier bisher ausgeblieben, auszuschliessen sind sie aber nicht. Die Gefahr bleibt, solange das Wetter sich nicht ändert. Und eine Änderung ist noch nicht in Sicht. Am Wochenende wird es wieder schneien.Es gibt Möglichkeiten, um die Gefahr von Dachlawinen einzudämmen. Die naheliegendste ist, das Dach vom Schnee zu befreien. Dachdeckerunternehmen bieten diesen Service an. Am besten gehe dass, wenn auf dem Dach Schneestopper angebracht sind. «Dann müssen wir nicht das ganze Dach säubern. Hat es keine, müssen wir das tun», sagt Hansueli Hautle von Müggler & Co. in Altstätten. Die Firma arbeitet mit Hebebühnen und hat in diesem Winter schon viele Dächer gesäubert.Weiter können und sollen kritische Stellen signalisiert werden, um Fussgänger zu warnen. «Besonders angebracht ist das an gut besuchten Orten mit hohen Gebäuden, wie dem Altstätter Städtli», sagt Hautle. Die Gemeinde Berneck hat diese Massnahme beim Verwaltungsgebäude ergriffen (siehe Bild). «Rein vorsichtshalber, passiert ist nichts. Aber wir warnen lieber als dass wir es mit einem Unfall zu tun haben», sagt der Gemeinderatsschreiber Philipp Hartmann.Eine kluge Entscheidung: Bei einem Unfall haftet nach Obligationenrecht der Gebäudeeigentümer. Sollte der Schaden gross sein, käme auf den Eigentümer ziemlich viel Ungemach zu.

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