Monika von der LindenDas Projektleitungsteam setzte am Mittwoch eine neue Marke auf dem Weg zur vereinigten Kirchgemeinde St. Margrethen und Rheineck. Es legte fest, wie der Prozess des Zusammenschlusses ablaufen wird. Er soll per Januar 2024 vollzogen sein.Unter der Begleitung von Fachberater Paul Baumann hatte das Gremium abgeklärt, wie der Zusammenschluss abgewickelt werden könnte. Neben Paul Baumann (ehemals bei der Kantonalkirche zuständig für Gemeindeentwicklung), Paul Gerosa (Präsident St. Margrethen) und Felix Schumacher (Präsident Rheineck) nehmen je zwei weitere Personen als Vertretung der Gemeinden Einsitz. Ende September fand ein Kick-off statt, an dem beide Vorsteherschaften über den zu bestreitenden Weg und Ablauf informiert wurden. Weiter bildete man drei Arbeitsgruppen, die sich mit den Themen Programm und Seelsorge; Kirchgemeindeordnung, Behörden, Verwaltung, IT, Kommunikation sowie Finanzen, Infrastruktur und Personelles befassen. Am gleichen Tag nahm die leitende Projektgruppe ihre Arbeit auf. Sie entwickelte einen fünfstufigen Phasenplan: Nachdem die Vorabklärungen getätigt sind, werden die Ergebnisse analysiert und ein Konzept zur Vorbereitung der Abstimmungen erarbeitet. Sollten beide Gemeinden an den im Sommer geplanten und ausserordentlichen Gemeindeversammlungen Ja zum Fusionsvertrag sagen und wird er von der Synode bestätigt, wird er innert eines guten halben Jahres umgesetzt. Läuft alles nach Plan, tritt der Zusammenschluss per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Prozesskosten trägt die Kantonalkirche. Die Kirchenrat hat ein entsprechendes Gesuch bewilligt.Beide Gemeinden sind einverstandenSeit einigen Jahren geht die Zahl der reformierten Kirchgemeindemitglieder in St. Margrethen und Rheineck kontinuierlich zurück. Zum Jahresende 2020 hatte St. Margrethen 940 Kirchbürgerinnen und -bürger, die Nachbarn 685. Der Zeitpunkt, über einen Zusammenschluss nachzudenken, war gekommen. Sinkt die Grösse einer Gemeinde unter die 1000er-Marke, besteht Handlungsbedarf. Die Kantonalkirche leistet keinen Finanzausgleich an Kirchgemeinden, die unter dieser kritischen Marke liegen. Das heisst, sie übernimmt einen Fehlbetrag nur teilweise und nach Massgabe der Aufwendungen für Amortisationen, Zinsbelastungen und den ordentlichen Unterhalt von Immobilien im Verwaltungsvermögen (Finanzausgleich B). Auf das Geld mögen weder Rheineck noch St. Margrethen verzichten. Letztgenannte hatte 2020 statt der budgetierten 610000 nur 564113 Franken Steuereinnahmen. In Rheineck lagen sie mit 480000 Franken leicht über dem Budget von 468000.Diese Fakten leuchteten den stimmberechtigten Gemeindemitgliedern beider Orte ein. An ihren Versammlungen im Frühling erteilten sie den jeweiligen Vorsteherschaften den Auftrag, Abklärungen vorzunehmen und Verhandlungen über einen Zusammenschluss zu führen, einen entsprechenden Vertrag zu erarbeiten und diesen zu einem späteren Zeitpunkt den Stimmberechtigten zum Entscheid zu unterbreiten.HinweisBeide Kirchgemeinden laden zu je einem Informationsanlass ein. In St. Margrethen ist er am Mittwoch, 2. Februar, in Rheineck am Dienstag, 8. Februar. Die Teilnehmenden sind zum Diskutieren aufgefordert und können ihre Vorstellungen über die künftige Kirchgemeinde einbringen.