30.08.2019

Die Entschädigungen bleiben gleich

Der Gemeinderat Walzenhausen passt das Datum für die Inkraftsetzung des Entschädigungsreglements an.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Im Sinne der Dienstleistung wurden die Unterlagen zum Entschädigungsreglement und dem Reglement Vollamt Gemeindepräsidium für die Abstimmung vom 20. Oktober frühzeitig auf der Gemeindewebsite publiziert. Darauf wurde eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden eingereicht. Darin wird die rückwirkende Inkraftsetzung bemängelt, die gegen Artikel 8 der Kantonsverfassung verstosse.In einer Stellungnahme an den Regierungsrat anerkennt der Gemeinderat die in der Verfassung verankerte grundsätzliche Regelung bezüglich des Verbots rückwirkender Erlasse. Die Voraussetzungen für eine rückwirkende Inkraftsetzung der beiden Reglemente wären aus Sicht des Gemeinderats zwar erfüllt, dennoch möchte er unnötige Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Datums vermeiden, heisst es in der Mitteilung. Statt vorzusehen, dass die Reglemente rückwirkend auf den 1. Juni 2019 in Kraft treten, wird festgelegt, dass die Reglemente mit der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft treten.Auf den Inhalt des Entschädigungsreglements und das Reglement Vollamt Gemeindepräsidium hat die Anpassung keine Auswirkungen. Die Unterlagen werden wie geplant rechtzeitig versandt. Die Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 1. Oktober, 20 Uhr, im Singsaal Walzenhausen statt. Die Abstimmung am 20. Oktober findet – vorbehältlich Entscheid des Regierungsrats – wie vorgesehen statt.Das Vorgehen wurde mit dem Departementssekretariat Inneres und Sicherheit abgeglichen. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem gewählten Vorgehen einen Beitrag zu leisten, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden.Flugblatt betrifft die jetzige Abstimmung nichtIn der «Appenzeller Zeitung» vom 27. und den Rheintaler Tageszeitungen vom 28. August wird in Bezug auf die aktuellen Reglemente, über die im Oktober abgestimmt wird, auf ein Flugblatt sowie einen Leserbrief verwiesen. Die bezeichneten Unterlagen stammen aus 2012 und beziehen sich auf das Entschädigungsreglement, das damals zur Diskussion stand.Der Gemeinderat distanziert sich von dieser Angelegenheit. Sie steht nicht im Zusammenhang mit den Reglementen, über die im Oktober abgestimmt wird. Im revidierten Entschädigungsreglement, das am 20. Oktober zur Abstimmung kommt, bleiben die Entschädigungen des Gemeindepräsidenten, der Gemeinderäte sowie der GPK unverändert. Die Reglemente und die früheren Medienberichte zum revidierten Entschädigungsreglement und dem neuen Reglement Vollamt Gemeindepräsidium können unter www.walzenhausen.ch in der Unterrubrik «News», der Rubrik «Verwaltung», eingesehen werden. Die Änderungen sind zudem im Edikt, das die Stimmbürger erhalten, aufgeführt.

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