12.11.2019

Die Anklage fordert einen Landesverweis

Ein Kroate hat bei einer Kontrolle in Thal einen Polizisten angefahren und ist geflüchtet. Jetzt steht er vor Gericht.

Von Jolanda Riedener
aktualisiert am 03.11.2022
Es sind happige Vorwürfe, für die sich ein 30-Jähriger am Montag vor dem Rorschacher Kreisgericht verantworten musste. Am Abend des 16. Februars 2017 wird der Beschuldigte gegen 19 Uhr bei der Autobahnausfahrt in Buriet von der Kantonspolizei St. Gallen kontrolliert. Er hat keinen Fahrausweis und zeigt den Polizisten stattdessen den seines Beifahrers. Die Be- amten wollen den Beschuldigten und den Beifahrer für weitere Kontrollen zum nahegelegenen Polizeistützpunkt begleiten. Der Beifahrer verlässt das Auto, der Beschuldigte setzt darauf den Rückwärtsgang ein und touchiert den Polizisten, dieser verletzt sich leicht. Der Beschuldigte flüchtet vor den Beamten in Richtung Rheineck, befährt einen Kreisverkehr in der Gegenrichtung und biegt beim Industriegebiet ab, wo er in eine Böschung prallt. Danach flüchtet er zu Fuss: Bei einem Sprung verletzt er sich an beiden Fersen. In seinem Auto wurde anschliessend ein halbes Kilogramm Marihuana sichergestellt. Dabei handle es sich um eine Probe, die er für einen Abnehmer von Zürich nach Thal transportiert habe.Vor Gericht sagt der Beschuldigte, er sei in Panik geraten und deshalb geflohen. Die Polizisten hätten sich aggressiv und gewalttätig gegenüber seinem Kollegen verhalten. Angeklagt wird er unter anderem wegen Verbrechens, Vergehens und mehrfacher Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, fahrlässiger Körperverletzung, Hinderung einer Amtshandlung, Fahrens ohne Berechtigung und Missbrauchs von Ausweisen. Ihm wird vorgeworfen, mindestens 30 bis 40 Kilo Marihuana an Zwischenhändler verkauft zu haben. Bei der Befragung durch den Richter gibt der Kroate an, er habe sein Leben inzwischen geändert. Auch, da er vor kurzem Vater geworden sei und geheiratet habe. Der Beschuldigte wurde bereits vom Bezirksgericht Zürich wegen Hehlerei, Urkundenfälschung, Körperverletzung und Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt. «Jetzt stehen Sie schon wieder hier», sagt der Präsident des Kreisgerichts. Auf ihn mache der Beschuldigte den Eindruck eines hartgesottenen Verbrechers. Zu Drogendeals, die er durchgeführt haben soll, macht der Beschuldigte keine Aussage.Polizei hörte mehrere Telefonate mitDie Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten, eine Geldstrafe von 175 Tagessätzen zu 70 Franken, eine Busse von 2700 Franken und eine Landesverweisung für sieben Jahre. Die Polizei hörte mehrere Telefonate des Beschuldigten mit, die vom Drogenverkauf handelten und zum Teil verschlüsselt geführt wurden. Der Beschuldigte sei im Drogenbusiness versiert gewesen, habe es gewerbs- und bandenmässig betrieben und das Dealen gar als Haupttätigkeit ausgeführt. Die Verteidigung weist auf formelle Mängel hin, die während des Prozesses entstanden seien. So sei etwa das Telefon des Beschuldigten auch ausserhalb des bewilligten Zeitraums abgehört worden. Die Beamten hätten erst dadurch erfahren, dass der Beschuldigte mit Drogen nach Thal fahre und ihn so überhaupt erst kontrollieren können. Vom Landesverweis sei abzusehen, es handle sich um einen Härtefall. Sein Mandant zeige Einsicht und übernehme Verantwortung für sein Tun. Er kenne als Secondo kein anderes Herkunftsland als die Schweiz. Auch sei die Trennung von Tochter und Frau nicht zumutbar. Der damals verletzte Polizist war ebenfalls anwesend. An ihn richtete der Beschuldigte sich in seinem Schlusswort: «Es tut mir wirklich sehr leid, dass Sie verletzt wurden.» Das Urteil steht noch aus.

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