Max TinnerManchmal geht «sofort» halt etwas länger. Die Kantonsregierung hatte dem Altstätter CVP-Kantons- und Stadtrat Andreas Broger in Aussicht gestellt, auf der Churerstrasse im Bereich des Fussgängerstreifens auf Höhe Städlenstrasse die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren, und zwar als Sofortmassnahme, weil sich eine wirklich gescheite Lösung nicht so schnell realisieren lasse. Das war Ende Februar. Jetzt haben wir Ende Juli.Eine Nachfrage beim Kanton ergibt aber, dass das Anliegen nicht vergessen gegangen ist. Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit werde nächstens publiziert, sagt Werner Lendenmann, Leiter Verkehrstechnik bei der Kantonspolizei St. Gallen. Gibt es während der Auflage- frist keine Einsprachen, kann die Geschwindigkeitsbeschränkung etwa zu Beginn des neuen Schuljahres signalisiert werden.Verlegung macht auch Trottoirbauten nötigDass dies nicht schon früher geschah, hat seine Gründe. Das kantonale Tiefbauamt arbeitet nämlich daran, den Fussgängerstreifen zu verlegen. Wohin genau er zu liegen kommt, ist noch nicht abschliessend definiert, sagt Florin Scherrer, Projektleiter in der Abteilung Strassen- und Kunstbauten im kantonalen Tiefbauamt. Denn die alten Häuser reichen hier teils unmittelbar bis an den Strassenrand. Weil es aber ein Trottoir bis zum Fussgängerstreifen brauche, sei ein Kantonsstrassenprojekt nötig. Und das Verfahren dazu sei vergleichbar aufwendig wie beim Bau eines Kreisels, erklärt Scherrer.Am liebsten wäre es den Verantwortlichen beim Kanton gewesen, die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit und die Verlegung des Fussgängerstreifens hätten gleichzeitig gemacht werden können. Weil die Dringlichkeit, den Fussgängerstreifen sicherer zu machen, unbestritten ist, zieht man die Neusignalisation nun doch vor.Erst brauchte es ein rudimentäres ProjektGleichwohl lege man Wert darauf, die Schilder von Anfang an am richtigen Ort zu platzieren, damit sie nicht nachträglich wieder versetzt werden müssen, betont Werner Lendenmann. Deshalb habe man zugewartet, bis das Tiefbauamt das Bauprojekt rudimentär erarbeitet hat und der Signalisationsplan für die Standorte der Beschilderung steht. Alles andere hätte möglicherweise nachträgliche Änderungen zur Folge, was den Steuerzahler unnötig Geld kosten würde, meint Lendenmann.Weil die Churerstrasse eine Kantonsstrasse und keine Gemeindestrasse ist, fällt sie nicht in die Zuständigkeit der Stadt. Der Fussgängerstreifen gilt aber schon lange als unsicher, weshalb sich viele Eltern um die Sicherheit ihrer Kinder sorgen. Andreas Broger hat darum letztes Jahr Anfang Dezember einen Vorstoss im Kantonsrat eingereicht. In ihrer Antwort hat die Regierung die Bedenken der Altstätter dann bestätigt. Das Sicherheitsdefizit liege vor allem an den ungenügenden Sichtweiten, hielt sie fest. Die beste Lösung wäre ihrer Ansicht nach gewesen, das unmittelbar neben dem Fussgängerstreifen stehende Haus zu kaufen und es abzubrechen. Ihr Haus zu verkaufen, sind die Eigentümer aber nicht bereit. Weil die verkehrstechnisch nötige Sichtweite nebst von der Distanz auch von der Geschwindigkeit des Autos abhängt, wird nun die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt.Dies entschärft die Situation ein wenig, macht sie aber immer noch nicht normgerecht. Selbst eine zusätzliche geringfügige Verschiebung des Fussgängerstreifens würde dazu nicht genügen, hiess es schon in der Antwort der Regierung. Das Projekt, an dem jetzt gearbeitet wird, sieht deshalb eine Verlegung des Fussgängerstreifens an eine Stelle etwas weiter vom besagten Haus weg vor.