Mindereinnahmen sind insbesondere bei den Quellensteuern (-1,422 Mio. Franken) wie auch bei den juristischen Personen (-1,006 Mio. Franken) zu verzeichnen. Die Mindereinnahmen bei den Quellensteuern resultieren im Wesentlichen daraus, dass der Kanton im 2022 einer Nachbargemeinde zustehende Quellensteuern von Arbeitnehmenden an Widnau ablieferte und diese im 2023 zurückforderte.
Bei den juristischen Personen war das Budget 2023 zu optimistisch: Bei verschiedenen Unternehmen waren Rückgänge zu verzeichnen, zudem erfolgten bei einzelnen Unternehmen Steuerrückzahlungen für frühere Steuerjahre.
Fehler des Kantons wirkt sich doppelt aus
Die Steuereinnahmen von natürlichen Personen übertreffen das Budget von 17,5 Mio. um Fr. 1,383 Mio. Franken (+7,9 %). Bei den Quellensteuern resultiert der sehr hohe Minderertrag von 1,422 Mio. Franken (-43,48 %) aus einer fehlerhaften Steuerausscheidung des kantonalen Steueramts im Jahr 2022. Damals wurden die Quellensteuererträge von Produktionsmitarbeitenden eines grösseren Unternehmens der Gemeinde Widnau statt der Nachbargemeinde zugewiesen. Dies beeinflusste nun die Steuerabrechnung 2023 der Gemeinde Widnau gleich doppelt: Einerseits waren die im 2022 zu viel eingenommenen Quellensteuern zurückzuliefern und andererseits waren die auf der Basis des Vorjahres budgetierten Quellensteuererträge für 2023 zu hoch.
Schwächerer Geschäftsgang und Rückzahlungen
Die budgetierten Steuererträge der juristischen Personen konnten ebenfalls nicht erreicht werden. Gründe für den Minderertrag von 1'006'026 Franken (-14.58 %) sind, dass bei mehreren Unternehmen ein deutlich schwächerer Geschäftsgang 2022 gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen war und zudem mehrere Unternehmen Steuerrückzahlungen für frühere Steuerjahre erhielten.
Auch die Einnahmen aus Grundstückgewinnsteuern wurden nicht erreicht und liegen 250'530 Franken bzw. 12.5% unter dem im Vorjahr erreichten Höchstwert. 2023 rechnete das kantonale Steueramt insgesamt 86 Grundstückgewinnsteuerfälle ab, was lediglich zwei weniger als im 2022 sind. In diesen 86 Fällen sind allerdings auch 14 Steuerrückzahlungsfälle in Zusammenhang mit Ersatzbeschaffungen enthalten. Die Grundsteuern wurden nahezu budgetgenau erreicht. Die Einnahmen aus der Handänderungssteuer erreichen das Budget und damit den Vorjahreshöchstwert knapp nicht.