26.10.2022

Der Windpark nimmt eine weitere Hürde

Der Innerrhoder Grosse Rat schafft im Richtplan die Voraussetzung für die Realisierung des Windenergieprojekts auf dem St. Anton.

Von Jesko Calderara
aktualisiert am 02.11.2022
Der Windenergiestandort Hon­egg wird definitiv in den Innerrhoder Richtplan aufgenommen. Damit überwindet das umstrittene Projekt bei Oberegg eine weitere Hürde. Dies hat der Grosse Rat am Montag einstimmig beschlossen. Gemäss dem revidierten kantonalen Energiegesetz, das an einer Urnenabstimmung am 9. Mai 2021 als Gegenvorschlag zur Initiative «Pro Windenergie» angenommen wurde, war er dafür erstmalig zuständig.«Es war ein Geschäft, wie wir es nie mehr haben werden», sagte Grossrat Patrik Koster, Präsident der Kommission für öffentliche Bauten, Verkehr, Energie, Raumplanung und Umwelt. Gegen die Abstimmung über das Energiegesetz wurde eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Das Bundesgericht ist darauf allerdings nicht eingegangen, daher kommen die Neuerungen nun zum Tragen.Standort mit Vorbehalt geeignet Der Kanton ist gesetzlich verpflichtet, die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen zu schaffen, damit mindestens zehn Gigawattstunden Strom aus Windkraftanlagen erzeugt werden können. Dieses Ziel soll in erster Linie mit dem Standort Honegg erreicht werden. Dessen Festsetzung im Richtplan hat der Grosse Rat auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung vorgenommenen. Diese wurde am Montag in zweiter Lesung gutgeheissen. Dabei sind unter anderem das Interesse an der Produktion von erneuerbarer Energie sowie Aspekte des Landschaft- und Umweltschutzes bewertet worden.In der Junisession kam der Grosse Rat zum Schluss, dass der Standort Honegg mit Vorbehalt für den Bau einer Windenergieanlage geeignet ist. Bei vielen Interessenfeldern könne mit geeigneten Massnahmen eine Minderung der Auswirkungen erreicht werden, heisst es in der Botschaft der Standeskommission an den Grossen Rat. Nicht möglich sei dies bei der Sichtbarkeit der Anlage. Dieser «systembedingte Konflikt» entstehe aber an jedem Standort, so die Standeskommission.Der Entscheid des Grossen Rates ist ein wichtiger Schritt zur Realisierung der geplanten Windparks in Oberegg, die dereinst sauberen Strom für 4400 Haushalte liefern sollen. Bis das Projekt der Appenzeller Wind AG aber realisiert werden kann, könnte es noch dauern. So muss als Nächstes der Bund die Richtplanänderungen genehmigen. Danach wird ein Sondernutzungsplan erarbeitet, bevor das Baubewilligungsverfahren startet. Bei beiden Verfahren gibt es gemäss Bauherr Ruedi Ulmann Auflagen mit entsprechenden Rechtsmitteln. Keinen Einfluss darauf haben wird die Absicht der Umweltkommission des Nationalrates. Diese schlägt vor, dass künftig keine Baubewilligung mehr für baureife Windenergieprojekte nötig ist. Damit verlieren die Einsprecher die Beschwerdemöglichkeit gegen solche Vorhaben. Im Fall von Oberegg käme dies jedoch nicht zum Tragen, wie Ulmann erklärt. Das abgekürzte Verfahren sei nur für Grossprojekte angedacht.Zufriedene Projektinitiantin In einer Stellungnahme zeigt sich die Appenzeller Wind AG erfreut über den Beschluss des Grossen Rates. Sie verweist auf die acht Jahre, die seit Projektbeginn verstrichen sind. In Anbetracht der Gefährdung der Stromversorgung werde der Bau neuer, umweltschonender Kapazitäten zur Stromproduktion im Inland nun aber auch von den politischen Entscheidungsträgern höher gewichtet, schreibt die Appenzeller Wind AG. Sie warnt aber gleichzeitig vor weiteren Verzögerungen von «mehreren Jahren». Die «wenigen Projektgegner» hätten noch zwei Mal die Gelegenheit, bis vor Bundesgericht zu gehen.

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