Der Bezirksrat von Oberegg schreibt, dass er sich klar und unmissverständlich zur Förderung von erneuerbaren Energien bekennt. Er anerkennt auch die Verpflichtung des Kantons, und damit auch der Bezirke, zur Leistung eines Beitrags an die beschlossene Energiewende im Rahmen der Energiestrategie 2050. Ebenfalls positiv anerkennt der Bezirksrat das Engagement der Initianten, ein Pilotprojekt wie den Fall Windpark Honegg-Oberfeld zu entwickeln und nach Möglichkeit umzusetzen.Zu diesen Erkenntnissen kommt der Bezirksrat, nachdem er sich mit der Energiethematik befasst und auseinandergesetzt hat. In Bezug auf die geplante Windenergieanlage hat der Bezirksrat sowohl die Initianten des Projekts als auch das gegnerische Komitee je zu einer Besprechung eingeladen. Diese haben dem Bezirksrat ermöglicht, sowohl die Beweggründe als auch die Argumentationen zu hinterfragen und Beurteilungen zu ergründen.Windpark als Element einer Gesamtenergieplanung
Der Bezirksrat hält fest, dass er sich als politische Behörde zur Richtplanänderung äussert, welche die Gesamtinteressen der langfristigen Entwicklung des Bezirks berücksichtigt und sich, ebenso wenig wie die Standeskommission, nicht als Interessensvertreter oder gar Partei im ganzen Verfahren sieht. Es liegt dem Bezirksrat fern, sich in eine fachliche Detaildiskussion einzulassen – praktisch jedes Argument, unabhängig ob befürwortend oder negativ, findet ein valables Pendant auf der anderen Beurteilungsskala.Der Bezirksrat ist der dezidierten Ansicht, dass der Windpark Honegg-Oberfeld nicht als einzelnes Element, sondern als Teil einer konkreten Gesamtenergieplanung des Kantons zu beurteilen ist. In der ganzen Thematik stellt sich denn auch die Frage nach möglichen Alternativen für das derzeit zur Debatte stehende Windprojekt, mit welchen erneuerbaren Energieträgern auch immer.Nun ist die Standeskommission am Zug
Nur im Kontext mit einer kantonalen Gesamtenergieplanung ist eine sachliche und zukunftsorientierte Interessensabwägung möglich, hält der Bezirksrat fest. In Anbetracht der doch sehr markanten und einschneidenden Auswirkungen des zur Debatte stehenden Projekts ist diesem Aspekt eine sehr hohe Gewichtung beizumessen. In nächster Zeit erfolgt die Auswertung der eingereichten Stellungnahmen, bevor dann im Anschluss daran die Standeskommission über den weiteren Verfahrensablauf zu entscheiden hat. (bk)