Die Projektidee zu Revitalisierung des Binnenkanals wurde im Februar 2019 erstmals den direktbetroffenen Grundeigentümern der 3,2 Kilometer langen Strecke vorgestellt. Inzwischen fand eine erste Vorprüfung bei Bund und Kanton statt. Die Rückmeldungen wurden in das Vorprojekt eingearbeitet, das letzte Woche an einer Grundeigentümerinformation in Sennwald vorgestellt wurde, wie es in einer Mitteilung heisst.
Im Fokus der geplanten Massnahmen stehen die Erhöhung der Hochwassersicherheit sowie die Schaffung der Strukturvielfalt und Aufwertung des Naherholungsgebiets. Projektplaner Dominik Wäger erklärte am Informationsanlass, dass der heutige Binnenkanal baulich und hydraulisch an seine Grenzen stosse und ökologisch stark beeinträchtigt sei. Deshalb müsse der Werdenberger Binnenkanal erneuert und für die nächsten Jahrzehnte entwickelt werden.
Massnahmen bei drei Brücken nötig
Im Projektabschnitt befinden sich vier Brücken. Bei drei Brücken sind Hochwasserschutzmassnahmen notwendig, um Verklausungen und Rückstau bei einem statistisch betrachtet alle 100 Jahre stattfindenden Hochwasser zu vermeiden. Zudem ist eine Aufweitung des Bachbettes geplant, damit das Wasser – 120 Kubikmeter pro Sekunde bei einem hundertjährlichen Hochwasser – schadlos abgeleitet werden kann. Bei den jüngsten Hochwasserereignissen am Werdenberger Binnenkanal in den Jahren 2016 und 2017 wurden Abflussmengen von rund 100 Kubikmetern pro Sekunde gemessen.
Für die Umsetzung der Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen werden zusätzliche Flächen benötigt. Der Grossteil dieser Flächen liegt innerhalb des Gewässerraums. Dieser muss unabhängig von der Planung oder Realisierung des Abschnitts Sennwald aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in den nächsten Jahren ausgeschieden werden. Der Verlust von Kulturland zugunsten des Wasserbauprojekts wurde am Informationsanlass von Landwirten und Grundeigentümern kritisiert. In diesem Zusammenhang wurde auch die Notwendigkeit der ökologischen Aufwertungen in Frage gestellt.
Öffentliches Mitwirkungsverfahren geplant
WBK-Präsident Eduard Neuhaus nahm diese ersten Voten zur Kenntnis und versicherte den Anwesenden, dass die angedachten Massnahmen noch nicht in Stein gemeisselt sind. «Das Vorprojekt ist eine Diskussionsgrundlage. Uns ist es ein Anliegen, die Beteiligten stufengerecht abzuholen und deren Bedürfnisse, Ideen und Vorschläge in das Projekt einfliessen zu lassen», erklärte Eduard Neuhaus. Ziel sei es, gemeinsam mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, den Verbänden und der interessierten Bevölkerung ein optimales Projekt zu erarbeiten, das eine möglichst breite Unterstützung findet und insbesondere seinen Zweck und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Als nächster Schritt ist ein öffentliches Mitwirkungsverfahren in der Gemeinde Sennwald geplant, bei dem von der Bevölkerung Optimierungen, Anpassungsvorschläge sowie Rückmeldungen schriftlich eingereicht werden können. Es ist vorgesehen, dieses im ersten Halbjahr 2024 durchzuführen.