10.09.2020

Der Vorsorgeauftrag für Unternehmer

Mateo Müller führt eine Schreinerei in der dritten Generation. Das Geschäft läuft gut. Vor kurzer Zeit konnte er Stefan, einen ehemaligen Schulkollegen, als Geschäftspartner und Teilhaber gewinnen. Zudem hat er einige neue Mitarbeiter eingestellt. Diese, seinen Geschäftspartner, sich selbst und damit auch das Unternehmen, will er nun für alle Fälle absichern. Schliesslich kann jede und jeder durch einen Unfall, eine Krankheit oder ein psychisches Problem von einer Minute auf die andere urteilsunfähig werden. «Eine Urteilsunfähigkeit kann die Existenz eines Unternehmens bedrohen, wenn nicht schon frühzeitig die nötigen Vorsorgemassnahmen getroffen werden», weiss der Rheintaler Treuhänder und Vorsorgeexperte Peter Enzler.Urteilsunfähig ist, wer nicht mehr vernunftgemäss handeln kann. Damit bei der Vorsorgeplanung nichts vergessen geht und die gesetzlichen Erfordernisse eingehalten werden, holt sich Mateo die Unterstützung eines Treuhänders des Vertrauens. Mit der vorausschauenden Planung wird Mateo seiner Verantwortung als Unternehmer und Partner gerecht. Vorbereitung ist die halbe MieteDie finanziellen und rechtlichen Belange des Unternehmens sowie die persönlichen Bedürfnisse und privaten Angelegenheiten regelt Mateo in einem Vorsorgeauftrag. Er formuliert, welche Handlungen von welcher Person ausgeführt werden sollen. Damit der florierende Handwerksbetrieb bei einem allfälligen gesundheitlichen Ausfall des Geschäftsleiters handlungsfähig bleibt, erteilt er seinem Geschäftspartner die Bankvollmachten und setzt ihn als Handlungsbevollmächtigten ein. So kann der Betrieb auch bei einer allfälligen Urteilsunfähigkeit des Inhabers nahtlos weitergeführt werden. Kommt es tatsächlich einmal so weit, wird die Urteilsunfähigkeit durch einen Arzt bestätigt und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb eingeschaltet. Die Kesb prüft, ob der Vorsorgeauftrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht. «Er muss entweder persönlich von Hand verfasst, datiert und unterzeichnet oder notariell beglaubigt sein. Welche Form die sinnvollste ist, muss von Fall zu Fall, am besten mit einer Fachperson, abgewogen und definiert werden», erklärt der erfahrene Experte Peter Enzler von ECO Treuhand in Berneck.Aufbewahrungsort bekannt geben«Damit beim Eintreten einer Urteilsunfähigkeit keine Zeit verstreicht bis ein möglicher Vorsorgeauftrag gefunden wird und Wirkung erzielt, sollten Vertrauenspersonen darüber informiert werden», rät Peter Enzler. Denn von der Kesb wird ein Vorsorgeauftrag nur akzeptiert, wenn dieser im Original vorliegt. Der Vorsorgeauftrag kann im Kanton St. Gallen zentral beim Amtsnotariat St. Gallen gegen eine Gebühr hinterlegt werden. Ergänzend zum Vorsorgeauftrag empfiehlt Peter Enzler, eine Patientenverfügung zu verfassen. In dieser werden allfällige medizinische Massnahmen geregelt. Die Patientenverfügung erleichtert den Ärzten ihre Arbeit und entlastet vor allem die Angehörigen in schwierigen Zeiten: «Dank dem Dokument haben sie eine klare Entscheidungsgrundlage.»Was medizinische Massnahmen betrifft, geniesst Mateos Schwester sein volles Vertrauen. Deshalb setzt er sie für die Willensvollstreckung bei der Patientenverfügung ein. Eine durchwegs sinnvolle Praxis. «Mit der Aufteilung der verschiedenen Bereiche kann eine optimale Vertretung gewährleistet werden», ist der Treuhandexperte überzeugt.Entspannt in die ZukunftDer zeitliche und finanzielle Aufwand für die Erstellung des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung war dank dem persönlichen Austausch und der Unterstützung des Treuhänders für Mateo überschaubar. Mateo ist damit bezüglich Vertretungsvollmachten gerüstet und muss sich nie vorwerfen lassen, dass er sich um solch wichtige Themen nicht frühzeitig gekümmert hat. HinweisWer sich bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrages oder einer Patientenverfügung individuell von einer unabhängigen Fachperson beraten lassen möchte, kann bei der ECO Treuhand in Berneck unter der Telefonnummer 071 555 50 52 einen Termin vereinbaren oder sich über die Webseite www.ecotreuhand.ch informieren.

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