12.04.2022

Der umstrittene Streifen

Seit Jahren steht in Altstätten ein Haus der Sicherheit von Schulkindern im Weg. Eine Lichtsignalanlage lehnt der Kanton ab.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 02.11.2022
Sogar dem «Blick» war der Fall einen Artikel wert. Inzwischen sind vier Jahre vergangen, ohne dass sich an der Situation viel geändert hätte. Wo der Fussgängerstreifen als Teil des Schulwegs über die Churerstrasse führt, gilt zwar schon länger Tempo 30, doch die Sicht von Autofahrenden auf am Strassenrand stehende Kinder (und umgekehrt) ist immer noch sehr schlecht.Problem erst im Nachhinein erkanntAls in der ersten Hälfte des letzten Jahrzehnts der nahe Kreisel gebaut und die Churerstrasse ab dem Kreisel einen bogenförmigen Verlauf bekam, waren der Fussgängerstreifen als Teil des Schulwegs und das beim Fussgängerstreifen stehende Haus kein Thema. Auch früher nicht, als die Stadt die grossräumi­ge Neugestaltung des Freihof-Areals und dessen Umgebung ins Auge gefasst und der Hausherr sogar vorgeschlagen hatte, sein Haus in die Planung einzubeziehen. Erst im Nachhinein, als die Churerstrasse ihre neue Form erhalten hatte, sah man das Problem.Plan B führte zu WiderstandNun war der Kanton am Kauf des Hauses interessiert, das ei­ner sicheren Schulweggestaltung seines Erachtens im Weg steht. Doch das Ehepaar mochte sich nicht von seinem zeitgemäss umgebauten Wohnraum trennen. Mittlerweile ist der Mann verstorben, doch die Witwe bleibt dabei: Ein Verkauf komme vorderhand nicht in Frage. Der Kanton gibt indessen nicht auf. Das Tiefbauamt sei mit der Eigentümerschaft im Gespräch, heisst es auf Anfrage. Weil der Kanton das begehrte Wohnhaus nicht bekommt, hat er einen Plan B erarbeitet. Dieser sieht die Verlegung des Fussgängerstreifens um 18 Meter vor, weg vom (die Sicht behindernden) Haus. Von diesem Plan sind drei Grundeigentümer betroffen. Sie hätten zwar nur wenig Boden herzugeben, was jedoch sehr viel bedeuten kann: Walter Büchel, vor dessen Zuhause der Fussgängerstreifen verlegt würde, könnte nicht mehr beim Gebäude halten. Er ist strikt dagegen, dass es so weit kommt, und zweifelt, dass alle Fussgängerinnen und Fussgänger den Umweg zum neuen Streifen in Kauf nähmen. Sollte die Strasse auch nach der Ver­legung am bisherigen Ort des Streifens gequert werden, wäre es noch gefährlicher.[caption_left: Hier soll sich der Fussgängerstreifen neu befinden, was der Hausbesitzer strikt ablehnt.]Walter Büchel schlägt eine Ampel beim Streifen vorStatt sich nur zu wehren, hat Walter Büchel einen Architekten mit der Studie für eine dritte Lösungsmöglichkeit beauftragt. Sein Vorschlag: am jetzigen Ort des Fussgängerstreifens eine Lichtsignalanlage errichten und den Platz beim vom Kanton begehrten Wohnhaus etwas anders zu gestalten.Dadurch würde zwar die Sicht nicht besser, aber Ampeln sind Garanten für mehr Sicherheit. Der kantonale Einwand gegen Ampeln lautet so: Bei einem Ausfall kehrte das Problem (die schlechte Sicht) mit einem Schlag zurück. Büchel wundert die Argumentation umso mehr, als sich beim Fussgängerstreifen nie ein Unfall ereignet habe und das Risiko eines allenfalls kurzen Ausfalls der Lichtsignalanlage seines Erachtens vertretbar wäre.Überdies sieht der Gegner der Fussgängerstreifen-Verlegung in einer Verlegung ein neues Problem: Beim bestehenden Fussgängerstreifen ist die Churerstrasse schmal. Müsse deswegen ein Lastwagen zwischen seinem Haus und der Verengung halten, befinde sich der hinterste Teil des Lastwagens exakt an dem Ort, wo nach dem Plan des kantonalen Tiefbauamts der neue Fussgängerstreifen aufgemalt würde. «Fussgängerinnen und Fussgänger wären dabei einer neuen grossen Gefahr ausgesetzt», sagt Walter Büchel. Dass es vorwärtsgeht, ist angesichts des Widerstandes nicht sehr naheliegend. Entsprechend lautet die Antwort des Kantons auf die Frage, bis wann das derzeit verfolgte Verlegungspro­-jekt abgeschlossen sein wird,  so: «Das hängt von den Landerwerbsverhandlungen ab.»

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