15.11.2021

Der Teilzonenplan Wanne/Odern liegt zur Mitwirkung auf

Die Eichberger Bevölkerung kann bis zum 14. Dezember zum Teilzonenplan Wanne/Odern Stellung nehmen.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Der Gartenbaubetrieb Brunner Gartengestaltung AG im Gebiet Odern ist in den vergangenen Jahren zu einem qualifizierten Unternehmen angewachsen. Aufgrund des Standortes in der Landwirtschaftszone ist der Gartenbaubetrieb zonenwidrig. Der Betrieb und die Arbeitsplätze sollen künftig dennoch möglichst in der Gemeinde erhalten bleiben.Arbeitszonen im Gebiet Wanne vermeidenFür neue Arbeitszonen innerhalb der Gemeinde bestehen heute jedoch wenig Möglichkeiten. Als Alternativstandort hat sich Brunner Gartengestaltung AG das Grundstück 195 bei der ehemaligen Kartonfabrik gesichert. Der Gemeinderat Eichberg erachtet die freie Fläche im Bereich Wanne als ungeeignet für eine Arbeitsnutzung. Aufgrund der Lage sowie der Erschliessung durch das Wohngebiet ist aus raumplanerischer Sicht die Nutzung der Arbeitszone im Bereich Wanne zu vermeiden. Entsprechend soll diese an einen anderen Ort verlagert werden.Die mögliche Lage im Gebiet Odern ist als eigenständige Zone ausserhalb des Siedlungsgebiets ortsplanerisch kritisch zu prüfen. In der Interessenabwägung überwiegt hier jedoch das öffentliche Interes-se an einer Umlegung der Arbeitszone an diesen Standort. So sind die verkehrstechnische Erschliessung und die Erhältlichkeit des Bodens für die Realisierbarkeit der neuen Arbeitszone ausschlaggebend. Für den Betrieb Brunner Gartengestaltung AG ist die Lage im Gebiet Odern unbestritten sehr gut gelegen. Des Weiteren kann mit planerischen Mitteln eine Aufwertung des Siedlungsrandes sichergestellt werden. Durch eine Umlegung der Arbeitsfläche können der bestehende Gartenbaubetrieb und die Arbeitsplätze erhalten bleiben und die Arbeitszone Wanne an einen raumplanerisch sinnvollen Ort verscho-ben werden.Der Gemeinderat verfolgt mit dem Teilzonenplan folgende Planungsziele: Die Weiterentwicklung der Arbeitsnutzung im Gebiet Wanne wird unterbunden, und so kann die unbefriedigende Situation mit einer massgeblichen Fläche für Arbeitsnutzung aber mit ungenügender Erschliessung gelöst werden. Der Gartenbaubetrieb Brunner Gartengestaltung AG sowie deren Arbeitsplätze sollen in der Gemeinde erhalten bleiben. Der Siedlungsrand, beziehungsweise der Ortseingang soll aufgewertet werden. Eine generelle Verbesserung der Situation bezüglich Arbeitszonen in der Gemeinde soll erzielt werden. Die Unterlagen sind bis 14. Dezember auf der Gemeinderatskanzlei sowie auf der Website der Gemeinde einsehbar. Stellungnahmen sind schriftlich bei der Gemeinde einzureichen.

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