22.06.2021

Der Stapi soll Videos sichten dürfen

Altstätter Behördenvertreter im Kantonsrat fordern einen einfacheren Zugang zu Überwachungsaufnahmen.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Erst vor einer guten Woche wurde das öffentliche WC neben der «Hopfenstube» demoliert. Solche Sachbeschädigungen nehmen in letzter Zeit offenbar wieder zu. Auch öffentliche Plätze und Gassen werden zugemüllt. An vielen Orten gibt es keine Videoüberwachung, die das Ausfindigmachen der Verursacher unter Umständen erleichtern würde. Aber dort, wo es Überwachungskameras gibt, sollten deren Aufnahmen leichter ausgewertet werden können als dies heute möglich ist, finden CVP-Kantonsrat und Stadtrat Andreas Broger und SVP-Kantonsrat und Oberstufenschulrat Thomas Eugster. Sie haben der Kantonsregierung einen Vorstoss dazu eingereicht.«Das Reglement schützt Vandalen und Litterer»Wollen die städtischen Behörden auf Überwachungsaufnahmen zugreifen, müssen sie dies zuerst bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht beantragen. Broger und Eugster erachten dies als umständlich. Wenn angesichts des Aufwands auf die Auswertung von Aufzeichnungen verzichtet werde, schützten die strengen Vorschriften letztlich nur die Vandalen und Litterer, finden sie. Die hohen Hürden hätten schon verschiedentlich zu reden gegeben, etwa in der Kommission Innere Sicherheit, Ruhe und Ordnung, welcher Broger vorsteht. In ihrer einfachen Anfrage erkundigen sich Broger und Eugster nun bei der Regierung, ob es rechtlich nicht möglich wäre, das Polizeireglement der Stadt so zu lockern, dass eine zu bestimmende Amtsperson der Stadt – zum Beispiel der Stadtpräsident – die Kompetenz bekäme, auch ohne staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Genehmigung Aufzeichnungen einzusehen.Laut Andreas Broger ist die Stadtkanzlei auf Bitte des Schulrates vor einiger Zeit bereits einmal mit diesem Anliegen an den Kanton gelangt. Das Sicherheits- und Justizdepartement (SJD) habe es abgelehnt mit der Begründung, dass es lediglich für den Schutz öffentlicher Gebäude und Plätze unzulässig wäre. Mit dieser Rückmeldung geben sich Andreas Broger und Thomas Eugster nicht zufrieden, weshalb sie nun die Regierung auch nach der rechtliche Grundlage fragen, auf die sich das SJD dabei stützt.Videoüberwachungen sind in der Stadt Altstätten möglich, seit vor zehn Jahren das Polizeireglement in Kraft trat. Im Vernehmlassungsverfahren davor war es nicht zuletzt wegen der Videoüberwachung heftig umstritten. Überwachungskameras «zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung», wie es im Reglement heisst, wurden seitdem auf mehreren Schularealen, in der Bahnhofunterführung Alte Landstrasse, aber auch bei der Tierkörpersammelstelle bei der Kläranlage montiert. Laut Auskünften von Stadtschreibern Beatrice Zeller und Schulratspräsident Remo Maurer wurden (ordnungsgemäss mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft) schon verschiedentlich Aufzeichnungen ausgewertet. Teils hat man auf diese Weise herausgefunden, wer etwas getan hat, was er nicht hätte tun dürfen. Teils nicht.

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