Max Tinner
203 Gegnerinnen und Gegner registrierten sich innert eines Monats auf der Petitionsplattform petitio.ch, um gegen den Bau einer Mobilfunkantenne in Hinterforst zu protestieren. Ende Juni schickte CH Media der Stadt die Bittschrift. (Die Mediengruppe betreibt die Plattform.) Mittlerweile liegt die Stellungnahme des Stadtrats vor. Sie ist allerdings dermassen mager ausgefallen, dass sie sich hier leicht eins zu eins wiedergeben lässt: «Besten Dank für die Petition betreffend ‹Hinterforst ohne Mobilfunkanlagen›. Der Stadtrat nimmt diese zur Kenntnis. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden dazu keine Auskünfte erteilt.» Punkt. Das war’s.Etwas mehr hätten die Petitionäre schon verdientAus einer Petition ergibt sich für die Behörde, an die sie gerichtet ist, keinerlei Verbindlichkeit ausser jener, sie wenigstens zur Kenntnis zu nehmen. Die Behörde muss sie nicht einmal beantworten. In einer Gemeinde oder Stadt, in der die Anliegen der Bevölkerung etwas gelten – hierzulande wird dies jede von sich behaupten –, wird der Gemeinde- bzw. Stadtrat aber auf die Bittschrift eingehen. Und hier hätte man umso mehr eine ausführlichere Antwort erwartet, als die Anzahl der Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition für ein kleines Dorf wie Hinterforst beachtlich ist, selbst wenn längst nicht alle auch tatsächlich dort daheim sind.Nun war der Petitionstext zwar noch kürzer als die Antwort des Stadtrats darauf. Es stand darin lediglich: «Wir wünschen uns ein Dorf ohne Mobilfunkanlagen.» Und selbst wenn der Auslöser für die Petition ein konkretes Baugesuch war – nämlich jenes für den Bau der Antennenanlage neben der Gewerbeliegenschaft an der Eichbergerstrasse 60 – so ist das Anliegen dennoch dermassen eindeutig allgemein formuliert, dass man eine ausführlichere Antwort hätte erwarten können. Eine, in der ausführlich begründet wird, wie weit die Stadt einer solchen Forderung entsprechen kann und was aus welchen Gründen möglich ist und was nicht, selbst wenn sich der Stadtrat wegen des noch laufenden Baubewilligungsverfahrens nicht zum aktuellen Projekt äussern möchte.Ein Statement öffneteRekursen Tür und TorDer Stadtrat wird aber auch keine ausführlichere Stellungnahme nachliefern, selbst wenn dann über das aktuelle Projekt entschieden sein wird: Der Stadtrat werde die Petition im Rahmen der Baugesuchs- und Einsprachebehandlung mitberücksichtigen, antwortet Stadtpräsident Ruedi Mattle auf eine schriftliche Nachfrage, er werde sich aber nicht über Mobilfunkantennen im Allgemeinen oder 5G-Antennen im Speziellen äussern. Dies würde Rekursen Tür und Tor öffnen, meint Mattle. Er betont weiter, dass der Stadtrat seine Entscheide zum Ausbau der Antenneninfrastruktur nicht auf Grundlage einer politischen Haltung fälle. Sprich: Massgebend ist das Baurecht. Insofern sei die an den Tag gelegte Zurückhaltung bei der Beantwortung der Petition nichts als rechtens, findet Ruedi Mattle.