Dienstagvormittag in Heerbrugg: An zwei Ständen werden Obst, Gemüse, Stecklinge und Milchprodukte verkauft. Wie bitte? In der am Vorabend erlassenen Verordnung des Bundesrates steht doch: «Märkte sind verboten.»Für den Gemüsebauer Rolf Thurnheer aus St. Margrethen ist die Sache nicht so klar: «Es ist eine Frage der Definition, schliesslich verkaufen wir auch Lebensmittel wie die noch geöffneten grossen Läden.» Die Thurnheer Gemüsebau AG bietet ihre Produkte täglich an einem Markt in der Region an. «Wenn das nicht mehr geht, muss ich das ganze Gemüse wegwerfen», sagt Thurnheer. Eine Kundin wendet ein, das Gemüse an der frischen Luft zu kaufen, sei weniger schädlich als in einem geschlossenen Raum.Die Kantonspolizei St. Gallen bestätigt: «Märkte sind verboten.» Aber die Gesetzeshüter gehen offenbar nicht dagegen vor. Mediensprecher Hanspeter Krüsi präzisiert: «Wir haben eine sehr ernste Lage, die auch die Polizei vor eine neue Situation stellt, in der sich viele derartige Fragen stellen.» Grundsätzlich suche die Polizei den Dialog. Aber er lässt durchblicken: Verkaufsstände, die wie in Heerbrugg nicht fest installiert seien, bilden einen verbotenen Markt, den die Polizei am nächsten Dienstag nicht mehr dulden würde.Weiterhin erlaubt sei ein regelmässiger, fixer Verkaufsstand, der als Freiluft-Lebensmittelgeschäft eingeschätzt wird. Das gilt etwa beim Marktplatz am Bohl in St. Gallen.Auch Fussballspielen ist nicht mehr harmlosEs gibt noch mehr Schauplätze: In Au kicken am Dienstagnachmittag zwei Jugendliche auf dem Fussballplatz. Auch das verstösst gegen die Massnahmen des Bundes, denn Fussballplätze sind geschlossen. Dass die Polizei nicht jede Dummheit sofort stoppen kann, ist aber verständlich.Es geht nicht um Definitionen oder darum, wie viel Abstand die Kicker zueinander einhalten, sondern darum, ein Virus aufzuhalten, damit kranke Menschen ausreichend gepflegt werden können. Dafür ist, wie Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga an der Medienkonferenz vom Montag sagte, die Mithilfe jedes und jeder Einzelnen nötig. Dazu gehört auch die Polizei. Aber nicht alle hielten sich am ersten Tag des Notstands ohne sie an die verhängten Massnahmen.