09.12.2020

Der Kanton verschärft die Corona-Massnahmen

Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen gilt ab Sonntag eine Obergrenze von zehn Personen pro Treffen. Die Sperrstunde für Restaurations- und Freizeitbetriebe wird von 22 bis 6 Uhr ausgeweitet. Mit diesen und weiteren Massnahmen unterstützt die Regierung des Kantons St.Gallen die Stossrichtung des Bundesrates.

Von sk/red
aktualisiert am 03.11.2022
Weiter wurde entschieden, dass alle engen Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen wieder in Quarantäne gehen müssen. Wer kann, soll bis Mitte Januar von zu Hause aus arbeiten. Skigebiete können bis am 22. Dezember 2020 betrieben werden. Für die Zeit danach erteilt die Regierung aber noch keine Bewilligung. Gemäss Regierungspräsident Bruno Damann ist es unwahrscheinlich, dass Skigebiete über die Feiertage öffnen dürfen. Schwere Unfälle im Wintersport würden zu einer Zusatzbelastung führen, die gegenwärtig nicht tragbar sei.Die St.Galler Regierung wird die vorgesehenen Einschränkungen umsetzen, wenn keine Bundesregelung zu Stande kommt. Die Beschlüsse gelten bis auf Widerruf ab diesem Sonntag, 13. Dezember 2020."Wir haben aktuell einen Flächenbrand", sagt die stellvertretende Kantonsärztin Karen Peier. "Wir bitten Sie, nach einem positiven Testergebnis ihre engen Kontaktpersonen selber darüber zu informieren. Wir sind auf ihre Mitarbeit angewiesen, denn im Moment ist die Fallzahl viel zu hoch, als dass wir diese Kontaktpersonen anrufen könnten."In Heimen wird der Zimmerbesuch nicht mehr erlaubt. Neu müssen die Besuche in einem öffentlich zugänglichen Raum mit Schutzkonzept stattfinden, wie zum Beispiel der Cafeteria, dem Foyer, usw. Es sind weiterhin zwei Besuche pro Tag gestattet.Die Massnahmen sind notwendig, weil die Anzahl Neuinfektionen mit Covid-19 im Kanton St.Gallen in den vergangenen Tagen wieder gestiegen ist. "Besonders betroffen sind Menschen über 80 Jahren", sagt Kantonsärztin Danuta Zemp. "Der 7-Tage-Durchschnitt fiel im November unter 300 Fällen pro Tag aus, derzeit befinden wir uns bei 330 Fällen pro Tag. Wir liegen zurzeit über dem nationalen Durchschnitt." Mit den nun beschlossenen  Einschränkungen zielt die Regierung darauf ab, das Gesundheitssystem funktionsfähig zu behalten.Der Bundesrat hat gestern neue Massnahmen in Aussicht gestellt. Der definitive Entscheid fällt am Freitag.-Gastrobetriebe, Einkaufsläden und Märkte, Freizeit- und Sportbetriebe müssen um 19 Uhr schliessen und bleiben sonntags zu.-An privaten Veranstaltungen dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen. Ausgenommen sind Feiern bis 10 Personen vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember.-Öffentliche Veranstaltungen werden mit Ausnahme von religiösen Feiern sowie Versammlungen von Legislativen verboten.-Jegliche, auch schulische Aktivitäten im Kulturbereich werden untersagt. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten, ausgenommen sind online übertragene Veranstaltungen ohne Publikum.-Sollte sich die Lage in der nächsten Woche weiter verschlechtern, plant der Bundesrat, am 18. Dezember über weitergehende Massnahmen zu entscheiden, etwa die Schliessung von Gastrobetrieben und Läden.-Der Bund prüft «allfällige Entschädigungen für die am meisten betroffenen Branchen».Diese Massnahmen sollen vom 12. Dezember bis 20. Januar gelten. 

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