Max TinnerWarnblinklichter und Bodenreflektoren wurden an der Bürgerversammlung Ende November gefordert, um den Fussgängerstreifen sicherer zu machen, der auf Höhe der Städlenstrasse über die Churerstrasse führt. Dies regte dann auch Kantonsrat und Stadtrat Andreas Broger mit einer Einfachen Anfrage an die Regierung beim Kanton an (wir berichteten). Für den Kanton kommt aber beides nicht in Frage: Blinkende Tafeln und leuchtende Bodenmarkierungen seien in der Schweiz nicht erlaubt, schreibt die Regierung in der Antwort auf Brogers Vorstoss.Der Kanton hat aber eine andere Lösung parat: Er möchte das Haus an der Churerstrasse 13 kaufen und es danach abreissen lassen. Auf diese Weise würde die Situation tatsächlich wesentlich sicherer. Heute stehen die Fussgänger, die von der Städlenstrasse her die Strasse überqueren wollen, für die vom Kreisel heranfahrenden Autofahrer urplötzlich am Strassenrand. Stünde das Haus nicht da, würden die Fussgänger viel früher gesehen. Der Kanton hat die Rechnung aber ohne den Wirt gemacht: Die Eigentümer des Hauses, Heidi und Walter Egloff, denken nicht daran, ihr Zuhause zu verkaufen. Sie hätten das Haus vor 20 Jahren komplett renoviert; es sei gut im Schuss, sagt Walter Egloff. Sie beide seien mittlerweile 72-jährig, und solange es ihnen ihre Gesundheit zulasse, möchten sie in ihrem Daheim wohnen bleiben.Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h herabgesetztHinsichtlich des Fussgängerstreifens ist Egloff aber derselben Ansicht wie alle; auch er hält den Übergang für gefährlich und wäre froh, er würde entschärft. Ein Lichtsignal wäre seiner Ansicht nach die einzig richtige Lösung. Der Kanton sieht es anders: Auch eine Ampel löse das Problem nicht, schreibt die Regierung. Das kantonale Tiefbauamt und die Kantonspolizei hätten dies geprüft. Die Sichtweite genüge auch dafür nicht. Selbst die Verlegung des Fussgängerstreifens zur Überbauung Löwenpark hin löse das Problem nicht.Für den Kanton hat der Kauf des Hauses einen PferdefussWeil der Kanton das Haus an der Churerstrasse 13 in absehbarer Zeit nicht wird kaufen können, haben Kantonspolizei und Tiefbauamt nun entschieden, als Sofortmassnahme die Höchstgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt der Churerstrasse auf 30 km/h herabzusetzen. Dies mache die Situation zwar immer noch nicht normgerecht, verbessere sie aber etwas, heisst es in der Antwort der Regierung. Signalisiert werde die Geschwindigkeitsreduktion «raschestmöglich». Andreas Broger begrüsst dies: «Ich bin froh, hat der Kanton erkannt, wie gefährlich dieser Fussgängerstreifen ist.»An der Kaufabsicht für das Haus hält der Kanton fest. Doch selbst wenn Heidi und Walter Egloff ihre Meinung ändern sollten und ihr Haus verkaufen, hätte die Sache für den Kanton einen Pferdefuss. Das Haus liegt nämlich in der Kernzone. Dies bedeutet laut Stadtpräsident Ruedi Mattle, dass die Baulücke wieder zu schliessen ist, also anstelle eines Hauses, das abgebrochen wird, ein neues gebaut werden muss. Und weil das Haus ausserdem im Perimeter des Gestaltungsplans liegt, den die Stadt mit Blick auf die Überbauung Zentrumsitz erlassen hat, kann nicht kleiner gebaut werden, als dies im Gestaltungsplan für diese Parzelle vorgesehen ist. Ob dies nach der Verlängerung des Trottoirs (um das Problem der Sichtweiten vor dem Fussgängerstreifen zu lösen) noch möglich wäre, ist angesichts der bescheidenen Parzellengrösse fraglich.Auch der Stadtrat ist in einer ZwickmühleUnd zuletzt: Auch der Stadtrat befindet sich in dieser Sache in einer Zwickmühle. Zwar drängt er den Kanton, den Fussgängerstreifen sicherer zu machen. Und dieser wiederum hofft, dass die Stadt ihn bei den Verhandlungen mit dem Ehepaar Egloff unterstützt, indem er für dieses nach einer Wohnalternative sucht. Doch der Stadtrat selbst hat sich vor knapp zehn Jahren für den Erhalt des Hauses ausgesprochen: Das im 18. Jahrhundert gebaute Haus leiste einen Beitrag ans Ortsbild und trage am jetzigen Standort wesentlich zur Torwirkung bei, heisst es im Gutachten für den Bau der heutigen Strassenführung im Amtsbericht der Stadt für die Bürgerversammlung vom Mai 2009.HinweisAndreas Brogers Einfache Anfrage an die Regierung und deren Antwort findet man im Ratsinformationssystem des Kantonsrates, auf www.ratsinfo.sg.ch/home/ge schaefte/geschaeftssuche.html (hier im Suchfeld «61.17.35», ohne Anführungszeichen, eingeben).