Dabei erliess er gemäss Medienmitteilung der Gemeindekanzlei eine Weisung, welche unerlässlichen Ausgaben und Investitionen ab dem 1. Januar 2023 bis zur rechtskräftigen Genehmigung des Voranschlags getätigt werden dürfen. Die erneute Ablehnung eines Voranschlags im ersten Anlauf werde bedauert. Vermutet wird:
Erste Erkenntnisse lassen vermuten, dass insbesondere die angedachte Steuererhöhung zur Ablehnung geführt hat.
Der Gemeinderat wird nun in den kommenden Wochen mögliche Massnahmen prüfen und im Frühjahr 2023 einen neuen Voranschlag zur Abstimmung bringen.