08.02.2020

Der Gemeindepräsident soll zahlen

Walzenhausen nimmt beim Entschädigungsreglement einen neuen Anlauf. Es gibt eine Anpassung.

Von Jesko Calderara
aktualisiert am 03.11.2022
Jesko CalderaraDas umstrittene Thema Entschädigungsreglement kommt in Walzenhausen erneut auf die politische Traktandenliste. Nachdem die Stimmberechtigten am 20. Oktober 2019 eine entsprechende Vorlage ablehnten, schickt der Gemeinderat nun eine überarbeitete Version in die Vernehmlassung.Dies hat die Gemeinde gestern in einer Medienmitteilung angekündigt. Letzten Herbst sorgte im Abstimmungskampf vor allem ein Aspekt für Diskussionen: die Nichtwiederwahlversicherung für das Gemeindepräsidium.Die Kosten dafür hätte die öffentliche Hand tragen sollen. «Die Hinweise aus der Bevölkerung vor und nach der Abstimmung bezogen sich vor allem auf diesen Punkt», sagt Gemeindepräsident Michael Litscher.Aus diesem Grund wurde die ursprünglich vorgesehene Lösung geändert. Neu soll die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident für die Versicherungsprämie aufkommen. Als Vertragspartnerin für die Nichtwiederwahlversicherung wird allerdings die Gemeinde auftreten. Bei der Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft können nur Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie etwa Gemeinden, solche Versicherungen abschliessen.Verschiedene Anpassungen vorgenommenGegenüber jener Variante, die an der Urne keine Mehrheit fand, sind keine weiteren Änderungen geplant. Die Kritik, dass die Verwaltungskosten in Walzenhausen hoch sind, weist die Gemeinde in der Mitteilung zurück. Man lege grossen Wert auf einen sorgsamen Umgang mit den finanziellen Mitteln, heisst es darin. Eine Auswertung der Kostenentwicklung zeige, dass der Aufwand für die Verwaltung ab 2017 bis zum Voranschlag 2020 konstant sei. Im Vergleich zum aktuell gültigen Entschädigungsreglement enthält der vorliegende Entwurf nebst der Nichtwiederwahlversicherung noch weitere Neuerungen. Weil die Angehörigen der Feuerwehr keine Behördenmitglieder sind, werden beispielsweise deren Entschädigungen darin nicht mehr aufgeführt. Zudem wird die bisherige Praxis bei Vakanzen im Gemeinderat offiziell geregelt. Demnach werden die übrigen Mitglieder anteilsmässig entschädigt, wenn sie zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen.Fakultatives Referendumim FrühsommerDie Vernehmlassung zum Entschädigungsreglement läuft zwischen dem 17. Februar und dem 9. März. In dieser Zeit können sich die Bewohner der Gemeinde, die Parteien und Interessengemeinschaften dazu äussern. Anschliessend wird der Gemeinderat die Stellungnahmen auswerten und allfällige Anpassungen vornehmen. Litscher zeigt sich zuversichtlich, dieses Mal ein genehmigungsfähiges Reglement ausgearbeitet zu haben. Es bleibe abzuwarten, welche Rückmeldungen während der Vernehmlassung eingehen werden. Voraussichtlich im Frühsommer wird gemäss dem Gemeindepräsidenten das Entschädigungsreglement dem fakultativen Referendum unterstellt. 2019 hatte ein Komitee dieses ergriffen.

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