Beim verheirateten Paar sei das Erbe für den Ehegatten steuerfrei, halten Schöbi, Hess und Dürr in einer Motion fest, die sie gestern eingereicht haben. Wohingegen vom erbenden Konkubinatspartner eine Erbschaftssteuer erhoben werde und zwar eine happige: Nach einem Freibetrag von 10000 Franken werde die Zuwendung zu einem Satz von 30 Prozent besteuert. Genauso, wie wenn die Zuwendung bzw. das Erbe an irgendwen ginge.Die Motionäre weisen auf Bestrebungen auf Bundesebene hin, Ungleichbehandlungen von Konkubinatspaaren und Ehepaaren zu beseitigen. Die Neuregelungen stünden zwar noch aus. Aber sobald auf Bundesebene die Rechtslage neu geregelt sei, dränge es sich auf, auch in der kantonalen Gesetzgebung den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Sie weisen auf etwas hin, was für Konkubinatspaare genauso gilt wie für Ehepaare: «Es sind Menschen, die zu Lebzeiten füreinander Verantwortung übernommen haben.»Schöbi, Hess und Dürr schlagen nun vor, Lebenspartner, die fünf Jahre oder länger zusammengelebt haben, beim Erben wenigstens etwas besser zu stellen, als wenn das Erbe an irgendjemand Dritten ginge. Konkret soll ihnen ein Freibetrag von 25000 Franken und ein reduzierter Steuersatz von zehn Prozent zugestanden werden.