Der Oberrieter FDP-Kantonsrat und Gemeindepräsident Rolf Huber fordert, dass der Kanton Schäden, die der Biber verursacht, vollständig übernimmt. Ausserdem möchte er, dass unkomplizierter etwas unternommen werden kann, wenn Biber die Nutzbarkeit von Böden oder auch Infrastrukturbauten gefährden.Man sieht ihn zwar nur selten, den Biber. Mittlerweile finden sich aber an vielen Gewässern im Rheintal Spuren, die zeigen, dass er da ist: angenagte oder gefällte Bäume, fast ingenieurmässig gebaute Staudämme, auch vom Biber gegrabene Löcher im Boden kommen in Gewässernähe vor.Während aus Sicht des Naturschutzes die Rückkehr des vor 200 Jahren in der Schweiz ausgerotteten Tieres und sein wasserbauliches Wirken erfreulich ist, wird der Biber für die Bauern zusehends mühsamer, hält Rolf Huber in einer mit zwei weiteren Erstunterzeichnern und 30 Mitunterzeichnern eingereichten Motion fest. Das Problem ist: Staut der Biber ein Gewässer, staut sich das Wasser auch in die Drainageleitungen der umliegenden Wiesen und Äcker zurück. Die Böden vernässen und können nur noch eingeschränkt genutzt werden. Solche Flächen werden den Bauern für die Berechnung der Direktzahlungen nicht mehr angerechnet, hält Rolf Huber fest. Aber auch kommunale Infrastrukturanlagen würden beeinträchtigt, beispielsweise Kläranlagen oder Hochwasserentlastungsbecken.Die Höhlen der Biber in den Böschungen können zudem gefährlich sein – weil darüber nicht zu erkennen ist, dass im Boden Gänge verlaufen, geschweige denn wo. Ein Bachufer zu mähen, könne da gefährlich werden, heisst es in der Motion. Und verunfalle ein Dritter, trage der Bewirtschafter der Fläche das volle Haftungsrisiko.Der Kanton soll die Kosten für Schäden übernehmenBauern, Grundeigentümer, Pächter und Anstösser würden zusehends missmutig und forderten höhere Entschädigungen, schreiben die Verfasser des Vorstosses. Mit ihrer Motion verlangen sie eine gesetzliche Grundlage, nach welcher der Kanton von Bibern verursachte Kosten vollständig zu übernehmen hat.Ausserdem fordert die Motion ein einfacheres Verfahren für das Ergreifen von Massnahmen gegen Biberschäden. Solche können beispielsweise Bypasse sein, die durch Dämme gelegt werden und verhindern, dass der Wasserstand ein gewisses Niveau übersteigt. Solche Massnahmen müssten heute aber zunächst mit dem Wildhüter besprochen werden. Und jener wiederum müsse sich mit den Naturschutzverbänden absprechen, schreiben die Motionäre. Das sei aufwendig und koste Zeit.Etwas tun, bevor die Situation eskaliertRolf Huber und seine Mitmotionäre wünschen sich deswegen, dass betroffene Gemeinden sowie Werk- und Grundeigentümer auch ohne vorgängige Rücksprachen Massnahmen treffen dürfen. Das Gesetz soll regeln, unter welchen Umständen. Solche Schutzmassnahmen sollen ausserdem beitragsberechtigt sein. Immerhin würden sie helfen, die Schadenkosten gering zu halten, argumentieren die Motionäre.Angesichts der wachsenden Population wird in der Motion die Regierung ausserdem aufgefordert, Szenarien für die Bestandesregulierung zu erarbeiten. Zwar ist den Motionären bewusst, dass der Biber auf der roten Liste der bedrohten Tierarten geführt wird und damit geschützt ist. Dem halten sie aber entgegen, dass Ideen und Lösungen angedacht werden müssen, «bevor die Situation eskaliert und eine Überpopulation enorme Probleme macht».