Gemäss der Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus dürfen keine Veranstaltungen mit Menschenansammlungen stattfinden. Das Kantonsarztamt präzisierte, dass einzelne nicht fixe Lebensmittelstände erlaubt seien, sofern deren Abstand zueinander mindestens 100 Meter betrage. Zudem seien die Hygiene- und Distanzregeln vor jedem Marktstand zwingend einzuhalten.Am Wochenmarkt vom Donnerstag, 9. April, wurden die Vorschriften erfreulicherweise sehr gut eingehalten. Nun kann auch mit dem Bauernmarkt mit jeweils vier Ständen im Städtli gestartet werden. Ab Samstag, 18. April, bieten Heiterhof, Segmüller Gemüsebau, Melanie Geiger und Heini Kurer vormittags die eigenen Produkte im Bereich Lebensmittel an. Dieses Angebot sowie die wöchentlichen Stände am Donnerstag sind nur möglich, solange sich alle an die Hygiene- und Distanzregeln halten. Der Stadtrat behält sich vor, bei Nichteinhaltung oder im Falle neuer Massnahmen des Bundes oder des Kantons das Angebot wieder aufzuheben. Für Einkäufe bei den weiter geschlossenen Geschäften und Restaurants verweist der Stadtrat auf die Homepage von wirsindaltstaetten.ch, auf der immer mehr Geschäfte ihre Produkte online oder per Telefon anbieten. (sk)