05.02.2020

Der Abzug vom Abzug

Wer sich nach dem Einkauf in Vorarlberg die Umsatzsteuer rückvergüten lässt, bezahlt oft indirekt dafür.

Von Gerhard Huber
aktualisiert am 03.11.2022
Ob vor dem Messepark in Dornbirn, vor diversen Baumärkten oder vor den vielen Filialen der Lebensmitteldiscounter in Vorarlberg: Viele der vor den Geschäften parkierenden Autos haben ein Schweizer Kennzeichen. Der starke Franken, die niedrigeren Preise und die Möglichkeit der Umsatzsteuerrückvergütung treiben die Schnäppchenjäger und Einkaufstouristen aus der Schweiz in die Läden der Nachbarn ennet des Rheins.Das Sparpotenzial ist grossGerade die Umsatzsteuerrückvergütung (20 % auf den Nettopreis von Non-Food-Waren und 10 % auf Lebensmittel) verlockt viele zum Einkauf im österreichischen Ausland. Bei einem in einem Supermarkt eingekauften Warenkorb mit einem Gesamtkaufpreis von 100 Euro ist von einer durchschnittlichen Umsatzsteuerbelastung von 15 %, also von 15 Euro (derzeit etwa 16 Franken), auszugehen. Bei einem wöchentlichen Einkauf können so im Jahr etwa 800 Franken rückerstattet werden.Zwei Dinge gilt es jedoch zu beachten. Zum einen muss die Rechnung einen Mindestbetrag von 75 Euro überschreiten, um vom österreichischen Zoll bei der Ausfuhr in Richtung Schweiz abgestempelt zu werden. Und zum anderen bedienen sich viele Vorarlberger Geschäfte des Finanzunternehmens Global Blue, um die Abwicklung der Rückerstattung durchzuführen. Der Konsument aus dem St. Galler Rheintal muss mangels einer eigenen Auszahlungsstelle von Global Blue im Rheintal entweder eine der Zahlstellen dieser Firma in Vorarlberg ansteuern oder die Rückerstattung schriftlich abwickeln, also in den Messepark, den Interspar in Feldkirch-Altenstadt oder an die Hohenemser Grenze zum ÖAMTC-Container fahren, um dort meist in einer ansehnlichen Schlange zu warten – und erhält dann seine Rückvergütung, allerdings mit Abzug in Höhe von 30 % und mehr des zurückzu-erstattenden Betrags. Das erstaunt, schliesslich hat keiner der Schweizer Kunden Global Blue mit der Abwicklung der Rückvergütung beauftragt. Vielmehr haben Lidl, Hofer, Mediamarkt, Merkur, Billa und Co. durch einen Vertrag mit Global Blue die Umsatzsteuerrückerstattung samt dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand ausgelagert. Die damit verbundenen Kosten belasten sie durch den Abzug der 30 % der geschuldeten Rückvergütung den Kunden, was die Konsumenten wohl zähneknirschend zur Kenntnis nehmen müssen. Denn die Umsatzsteuerrückvergütung ist für die Händler nicht gesetzlich vorgeschrieben, also freiwillig.Datenweitergabe an PartnerunternehmenNeu ist, dass man sich für die Beanspruchung einer rückvergütungsfähigen Rechnung beim Discounter Lidl Österreich und bald auch bei Hofer mit einer Plastikkarte von Global Blue anmelden muss. Die Karte selbst bekommt man im Geschäft, man muss diese aber zu Hause auf der englischsprachigen Website von Global Blue aktivieren. Dort will das Unternehmen Name und Adresse sowie den E-Mail-Account des Kunden wissen. Und nur wenn man dem Unternehmen die Weitergabe der Daten an Partnerunternehmen erlaubt, klappt es auch zuverlässig mit der Aktivierung.

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