Nicht zuletzt als Folge der regen Bautätigkeit ist im Kanton St. Gallen die Kapazität zur Ablagerung von Aushub und Bauschutt seit Jahren knapp. Auch die heutigen Deponien im Rheintal sind nahezu voll. Die Robert König AG, die unter anderem die grosse, aber bald aufgefüllte Deponie Unterkobel bei Oberriet betreibt, hat deshalb bereits 2016 vorgeschlagen, den firmeneigenen ehemaligen Steinbruch im Rehag zu reaktivieren. Nach dem Abbau des Lockergesteins unter dem ehemaligen Steinbruch soll am Hang eine Deponie für 100 000 bis 150 000 m3 Bauaushub und Bauschutt (grobe Volumenschätzung von 2016) eingerichtet werden.Teil einer geschützten LandschaftDer Standort an der Flanke des Blattenbergs, nahe dem Hirschensprung, liegt allerdings im Gebiet Säntis des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) und steht deshalb unter besonderem Landschaftsschutz. Das bedeutet nicht, dass eine Deponie von vornherein ausgeschlossen ist. Sie braucht aber nebst der Zustimmung verschiedenster weiterer Stellen im Besonderen auch noch den Segen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Die Kommission hat mittlerweile Stellung genommen. Sie geht – nach einem Augenschein vor Ort – von einer lediglich geringen Beeinträchtigung aus. Dies ist dem Vernehmlassungsbericht des Kantons für die Richtplananpassung 20 zu entnehmen, der momentan aufliegt. Das Gebiet des ehemaligen Steinbruchs Rehag soll mit dieser Teilrevision als Abbau- und Deponiestandort in den Richtplan aufgenommen werden.Definitiv festlegen will sich die ENHK allerdings erst, wenn die detaillierten, noch zu erarbeitenden Pläne und Umweltabklärungen vorliegen. Im Besonderen verlangt die Kommission noch einen Nachweis, dass weder durch den Lockergesteinabbau noch durch die Deponie schützenswerte Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten gefährdet werden. Ausserdem muss der Wildtierkorridor, der durch das Gebiet führt, auch während des Betriebs durchlässig bleiben. Die Kommission verlangt weiter, dass die Deponie möglichst rasch rekultiviert wird, sobald sie aufgefüllt ist, und dass das Felsband ob der Deponie in seiner heutigen Höhe und Länge erhalten bleibt.Hinweis: Die Vernehmlassungsunterlagen zur Richtplananpassung 20 liegen bis 30. April auf den Kanzleien aller Gemeinden im Kanton auf und können auch online abgerufen werden auf www.sg.ch/bauen/raumentwicklung/kantonaleplanung/richtplananpassungen.html