Es war eine ungewöhnliche Befragung, die letzten Donnerstag am Kreisgericht Rheintal in Altstätten stattfand. Insgesamt viereinhalb Stunden sprach der Richter mit dem bosnischen Ehepaar, das während vielen Jahren von der Sozialhilfe lebte und Kinder nicht am Schwimm- und Sportunterricht und nicht an Lagern teilnehmen liess. Die beiden standen vor allem auch wegen Sozialhilfebetrugs vor Gericht. Inzwischen sind sie – samt Landesverweisung – erstinstanzlich verurteilt.Der Richter, bei der Befragung um Feinfühligkeit spürbar bemüht, stiess immer wieder an eine Grenze. Die folgenden Dialoge sind sinngemäss wiedergegeben.Beispiel 1: Auch im Christentum sei es soEin Sohn nahm zweimal nicht am Schwimmunterricht der Klasse teil. Hierzu unterhielten sich der Richter und der Angeklagte etwa so:Angeklagter: Im Islam ist
das gemischtgeschlechtliche Schwimmen klar verboten. Im Christentum auch.Richter: Im Christentum nicht.
Angeklagter: Das ist Ihre Meinung.Richter: Nein, hier geht es nicht um eine Meinung.Beispiel 2: Bussen seien «Rassismus hoch zwei»Der Angeklagte war, als er vor dem Richter stand, schon zweifach vorbestraft.Angeklagter: Was sind das für Gesetze, die Muslime in eine solche Lage bringen?Richter: Die Gesetze betreffen auch alle Schweizerinnen und Schweizer gleichermassen.
Angeklagter: Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.Richter: Nein, Äpfel mit Äpfeln.Angeklagter: Gegen Muslime so hohe Bussen auszusprechen, wie ich sie bekommen habe, das ist Rassismus hoch zwei.Beispiel 3: «Nicht die Unwissende spielen»Die älteste Tochter blieb zweimal einem Lager der Oberstufe fern. Die Eltern wurden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Teilnahme obligatorisch ist und die Verweigerung eine Anzeige zur Folge haben werde.Richter: Weshalb blieb die Tochter den Lagern fern?Angeklagte: Es ist einfach so.Richter: Aber Frau Tahirovic, es ist doch nicht einfach so. Sie müssen doch Gründe gehabt haben.Angeklagte: Ich persönlich konnte nicht einfach sagen: Du gehst. Ich war nicht sicher, ob die Lagerteilnahme richtig oder falsch gewesen wäre.Richter: Die Teilnahme ist eine schulische Pflicht. Wieso wurde sie missachtet?Angeklagte: Ich weiss es nicht.Richter: Dass die Tochter nicht ins Lager ging, muss doch Gründe gehabt haben.
(Dies ist einer der wenigen Momente, in denen der Dolmetscher zum Einsatz kommt.)Dolmetscher: Sie weiss nicht, was sie sagen soll.Richter: Ich schätze es nicht, wenn Sie hier die Unwissende spielen, nachdem Sie bei der Staatsanwaltschaft eine klare Aussage gemacht haben.
Ähnlich ging es weiter, als der Richter wissen wollte, weshalb es wegen eines Lagers wiederholt zur Auseinandersetzung mit der Schule kam.Angeklagte: Es war aus meiner Sicht falsch. Heute ist mir klar, dass die Teilnahme besser gewesen wäre.Richter: Man könnte Ihr Verhalten als unbelehrbar auslegen.Angeklagte: Damals war es die falsche Entscheidung, das ist mir jetzt klar.Richter: Woher kommt der Sinneswandel?Angeklagte: Ich habe heute einfach eine andere Meinung.Beispiel 4: Waren bestellt, trotz SchuldenDer Angeklagte, der kaum je gearbeitet hat, sagte, er habe versucht, sich in die Arbeitswelt zu integrieren und werde es weiter versuchen. Sollte es jedoch nicht klappen, hätte er dies halt zu akzeptieren und damit zu leben. Der Richter sprach ihn auf Ware an, die er trotz hoher Schulden bestellt hatte.Richter: Wieso haben Sie etwas bestellt, das Sie nicht bezahlen können?Angeklagter: Weil ich die Sachen – eine Ausrüstung zum Fotografieren – gebraucht habe.Richter: Das verstehe ich nicht.Angeklagter: Wenn ich als Webdesigner arbeiten will, wie ich mir das vorgestellt hatte, muss ich mich entsprechend auskennen.Richter: Und deshalb haben Sie eine Kamera gekauft, obschon Sie wussten, dass Sie diese nicht bezahlen konnten?Angeklagter: Für meine Weiterentwicklung.Richter: Das ist etwas eigenartig.