04.07.2022

Dauerparkieren wird beendet

Altstätten hat das Parkreglement überarbeitet. Ab 1. August werden manche Parkplätze gebührenpflichtig oder zeitlich beschränkt.

Von fk
aktualisiert am 02.11.2022
In den letzten Jahren hat die Stadt Altstätten zunehmend mit dem dauerhaften Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern auf öffentlichen Parkplätzen zu kämpfen. Durch die Einführung einer Gebührenpflicht und zeitlichen Parkierungsbeschränkungen an gezielten Orten will sie dem Problem entgegenwirken.Bei den Sportanlagen Gesa und Grüntal sowie beim Musikhaus Chunrat gilt ab 1. August eine Gebührenpflicht und eine zeitliche Parkierungsbeschränkung (Parkzone 3). Es soll sichergestellt werden, dass die öffentlichen Parkplätze den Benutzerinnen und Benutzern der Anlagen zur Verfügung stehen. Der Gebührentarif wurde so gewählt, dass die Nutzenden so wenig wie möglich tangiert werden. Deshalb sind die ersten vier Stunden gratis. Verhindert wird demzufolge das langfristige Abstellen von Fahrzeugen.Auf dem Stossplatz wird ei­ne Parkuhr aufgestellt. Die zeitliche Beschränkung beträgt 48 Stunden. Gebühren werden keine erhoben, jedoch muss die Parkuhr bei Ankunft betätigt werden. Alle Parkvorgänge können wie bis anhin über die Parking-Pay-App gestartet und bezahlt oder an der Parkuhr gelöst werden.Ausnahmebewilligungen können erteilt werdenFür die Parkzone 3 erhalten die Mitarbeitenden von der Anlage aquaRii und vom Haus Chunrat die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung beim Einwohneramt oder über die Parking-Pay-App zu beantragen. Die Gebühren betragen 30 Franken monatlich und jährlich 330 Franken.Für das längere Parkieren auf dem Stossplatz für maximal einen Monat besteht für Anwohnende bei Ferienabwesenheit oder für Besuchende von Altstätten die Möglichkeit, eine temporäre Ausnahmebewilligung für 20 Franken bei der Stadtkanzlei zu bestellen.Das Parkierungsreglement wurde im vergangenen Sommer überarbeitet und vom 9. September bis 18. Oktober dem fakultativen Referendum unterstellt. Es wurde nicht ergriffen. Das neue Reglement trat per 1. Januar in Kraft. Aufgrund der Abstimmungsbeschwerde ge­gen den Beschluss der Bürgerschaft der Stadt Altstätten zum Budget 2022 hat sich die Beschaffung der nötigen Parkuhren verzögert.Die Verkehrsbeschränkungen wurden auf Antrag vom Stadtrat durch das Polizei­kommando erlassen. Gegen diese Verkehrsanordnung wurde ebenfalls kein Rechtsmittel ergriffen.

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