18.08.2018

Das Vollamt wird verankert

Die revidierte Gemeindeordnung bringt einige Änderungen. Für das Gemeindepräsidium wird das Vollamt eingeführt. Eine neue Bestimmung gibt es für das umstrittene Thema Entschädigungsreglement.

Von Jesko Calderara
aktualisiert am 03.11.2022
Jesko CalderaraDie Gemeinde Walzenhausen soll eine neue Gemeindeordnung erhalten. Bis zum 7. September läuft die Volksdiskussion zum vorliegenden Entwurf. An einer öffentlichen Versammlung stellten der Gemeinderat und die eingesetzte Arbeitsgruppe am Donnerstagabend in der Mehrzweckanlage die ausgearbeitete Neu­- fassung vor. «Wir haben die Gemeindeordnung vereinfacht und entschlackt», sagte Gemeindepräsident Michael Litscher.Handlungsbedarf für eine Revision gibt es aufgrund der angestrebten Reorganisation und der damit geplanten Einführung des Vollamts für das Gemeindepräsidium. Dieser Punkt wird nun neu in der Gemeindeordnung verankert. Damit darf der Gemeindepräsident in Zukunft keine Ne­bentätigkeit ausüben. Mit dieser Regelung ist der Begriff Vollamt allerdings nicht abschliessend definiert, wie das Departement Inneres und Sicherheit festgestellt hat. Es empfiehlt der Gemeinde, ergänzend ein Reglement auszuarbeiten. Darin könnte beispielsweise das Pensum des Gemeindepräsidenten geregelt werden. Für den aktuellen Amtsinhaber beträgt dieses 100 Prozent. Eine Reduktion auf 80 Prozent wäre im Rahmen eines Vollamts jedoch möglich. Der Ge­- meinderat wolle die Frage nach einem Reglement vertieft prüfen, sagte Litscher. Ein weiteres Vorhaben der Reorganisation ist die Reduktion des Gemeinderates von sieben auf fünf Mitglieder. Auch dieser Punkt wurde in die am Donnerstag präsentierte Fassung der Gemeindeordnung aufgenommen. Bei einer Verkleinerung des Gremiums müsste möglicherweise das Entschädigungsreglement angepasst werden. Dieses sorgte immer wieder für Kritik an den Behörden, weil etwa die Sitzungsgelder stark erhöht wurden. Der Gemeinderat will das Entschädigungsreglement nun für allgemeinverbindlich erklären. Somit unterstehen künftige Änderungen dem fakultativen Referendum.Abstimmung findet am 25. November stattIn der Gemeindeordnung wurden noch weitere Artikel überarbeitet. So beträgt die Frist für ein fakultatives Referendum in Anlehnung an das kantonale Recht nicht mehr 30, sondern nur noch 20 Tage. Für eine Initiative sind neuerdings 50 Unterschriften notwendig. Dies sind zehn mehr als heute. Das Anliegen werde dadurch breiter abgestützt, sagte Litscher. Bei den Mitwirkungsrechten wird die Petition nicht mehr namentlich aufgeführt, weil dieses Instrument auf kommunaler Ebene kaum genutzt wird. Die Bürger könnten jedoch Eingaben jeglicher Art weiterhin einreichen, versicherte Litscher.Nach der Volksdiskussion wird der Gemeinderat die eingegangenen Beiträge behandeln und allenfalls Korrekturen vornehmen. Am 25. November entscheiden dann die Stimmberechtigten über die Vorlage.Bei einem Ja an der Urne soll die Reorganisation zügig umgesetzt werden. Die Reduktion des Gemeinderates könnte bei den Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 erfolgen.

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