22.10.2020

«Das Verbot trifft die Falschen»

Modellflieger ärgern sich über das Drohnenflugverbot im Alpstein und hoffen auf Ausnahmebewilligungen.

Von Claudio Weder
aktualisiert am 03.11.2022
Ab dem 1. November sind private Drohnenflüge über dem Alpsteingebiet aus Wildtierschutzgründen verboten. Aber nicht nur das. Unter das neue Verbot, das der Innerrhoder Grosse Rat am Montag beschlossen hatte, fallen sämtliche unbemannten Luftfahrzeuge bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm. Das heisst: Auch Modellflugzeuge sind davon betroffen. Eine unglückliche Situation für jene, die Modellflug als Hobby betreiben. Zu spüren bekommt die neue Bestimmung etwa Marcel Neff. Zusammen mit seinen Kollegen hat der Modellflugzeugpilot aus Appenzell das Drohnenverbot bekämpft. Vom Entscheid des Grossen Rates ist er enttäuscht. «Doch letztlich zeigt das sehr knappe Resultat auch, dass unser Anliegen Gehör gefunden hat», sagt Neff.Tatsächlich erhielt das Drohnenflugverbot unerwartet viel Gegenwind. Mehrere Grossrätinnen und Grossräte störten sich daran, dass die Vorlage am ursprünglichen Ziel vorbeischiesse, weil sie auch Modellflugzeuge ins Visier nimmt. Bauherr Ruedi Ulmann erklärte diesbezüglich während der Session, dass die Standeskommission die Erweiterung auf unbemannte Luftfahrzeuge vor allem deshalb angestrebt habe, damit die neue Verordnung den Vorgaben des Bundes gerecht werde. Würde man die Modellflugzeuge ausklammern, wäre das Risiko gross, dass am Ende die gesamte Verordnung – mitsamt dem Drohnenverbot – durchfallen würde.Auch Privatgrundstücke sind betroffen Das Drohnenflugverbot wurde in erster Linie erlassen, um Wildtiere zu schützen. Konsequenterweise hätte man in diesem Fall aber auch Gleitschirme verbieten müssen, findet Neff. «Das Verbot für Modellflugzeuge ist im überproportionalen Verhältnis zu den geduldeten Gleitschirmen nutzlos im Bezug auf die Störung der Wildtiere.» Neff glaubt, dass von nun an vor allem die Modellflieger zu den Geplagten gehören werden. «Diese brauchen Sichtkontakt zu ihren Flugobjekten und können daher bei Kontrollen besser geortet werden als Drohnenpiloten.»Rund 50 Personen lassen gemäss Neff im Alpsteingebiet hie und da ihre Modellflugzeuge in die Lüfte steigen, davon sind rund 12 bis 15 Personen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden. Genutzt wurden bis anhin die Gebiete rund um den Kamor, die Ebenalp und die Alp Sigel. Neff, der sich selber als Vielflieger bezeichnet, war bis anhin rund fünf bis zehn Mal pro Jahr im Alpstein unterwegs. Mit der neuen Verordnung wird die Modellfliegerei nun aber nicht nur im Alpstein, sondern im gesamten südlichen Kantonsgebiet untersagt. «Auch Schulen und Privatgrundstücke befinden sich im Verbotsperimeter», sagt Neff. Damit bleibe für Modellflieger im Tal fast keine Möglichkeit mehr, ihr Hobby auszuüben. «Hinzu kommt, dass auch Schulkinder auf dem Pausenhof nicht einmal mehr einen Papierflieger steigen lassen dürfen, weil das Verbot ja für sämtliche unbemannten Luftfahrzeuge von 0 bis 30 Kilogramm gilt.»Auch der Schweizerische Modellflugverband zeigt sich unerfreut über das neue Verbot in Innerrhoden. «Es ist sehr schade, dass hier ein Verbot erlassen wurde in der Hoffnung, ein Problem zu lösen, welches eigentlich ziemlich klein ist», sagt Verbandspräsident Adrian Eggenberger. Das Verbot treffe die Falschen und bestrafe sie, obwohl sie sich bisher verantwortungsvoll, gesetzeskonform und vernünftig verhalten haben. Hoffen auf Ausnahmebewilligungen Eggenberger bezweifelt die negative Auswirkung von Modellflugzeugen auf Wildtiere. «Die Auswirkungen des lautlosen Modellsegelflugs sind noch geringer als die Auswirkungen von Drohnen.» Zudem erfolge der Modellflug vor allem an Orten, an denen sich sowieso regelmässig Menschen aufhalten. «Deswegen komplette Verbote über derart grosse Flächen zu erlassen, dürfte am Ziel vorbeischiessen.» Wenn überhaupt Verbote, dann gäbe es bessere Lösungen, findet Eggenberger. Man könnte diese auch beschränken auf Jahreszeiten, Randgebiete oder Gebiete, in denen sich sowieso viele Menschen aufhalten.Wie geht es nun weiter? «Wir wollen den Entscheid nicht anfechten», sagt Marcel Neff. Doch Aufgeben sei ebenfalls keine Option. «Wir hoffen nun auf Ausnahmebewilligungen.»

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