04.03.2020

Corona-Virus hat St. Gallen erreicht

Es sei den Verantwortlichen klar gewesen, dass das Corona-Virus keinen Bogen um den Kanton St. Gallen machen würde, sagte Heidi Hanselmann am Mittwochvormittag vor den Medien im St. Galler Hofkeller. Wer sich in den 14 Tagen davor in Risikogebieten aufgehalten hatte, wurde im Vorfeld gebeten, der Medienkonferenz fernzubleiben.

Von Luca Ghiselli
aktualisiert am 03.11.2022
Eine junge Frau war positiv auf das Virus getestet worden. Es ist der erste Corona-Fall im Kanton.Flankiert wurde die Regierungspräsidentin und Gesundheitschefin von  Kantonsärztin Danuta Reinholz und Präventionsmedizinerin Karin Faisst.  Anlass der kurzfristig einberufenen Medienkonferenz war der erste Corona-Fall im Kanton St. Gallen. Wie Reinholz bekanntgab, handelt es sich bei der infizierten Person um eine junge Frau, die das Bildungszentrum Gesundheit und Soziales (BZGS) im Osten der Stadt St. Gallen besucht. Frau hielt sich in Mailand auf Die Frau hatte sich vom 21. bis 23. Februar in Mailand aufgehalten. Wenige Tage nach ihrer Rückkehr in die Ostschweiz wies sie leichte Symptome wie Schnupfen auf – und handelte richtig: Sie blieb zuhause, konsultierte telefonisch ihren Hausarzt und wurde für einen Abstrich aufgeboten. Dieser ist nun positiv ausgefallen.  Die junge Frau werde zwar vom St. Galler Kantonsspital betreut, ist aber nicht hospitalisiert, weil sie in «guter gesundheitlicher Verfassung» sei. Sie werde isoliert zuhause behandelt und muss bis 48 Stunden nach Ende der Symptome und insgesamt zehn Tage zu Hause bleiben. Heidi Hanselmann betonte, in regelmässigem Austausch mit dem Bundesamt für Gesundheit und dessen Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten zu stehen. «Das letzte Telefonat mit Daniel Koch fand am Mittwochmorgen um 8 Uhr statt.»Erklärtes Ziel sei es nach wie vor, die Ansteckungskette möglichst einzuschränken. «Deshalb gelten nach wie vor die Hygienemassnahmen des BAG.» Für die Gesamtbevölkerung des Kantons St. Gallen ändere sich mit dem ersten Corona-Fall aber nichts.  Anders sieht es für Personen aus, die in direktem Kontakt mit der infizierten Frau standen. «Wir konnten die Liste mit engen Kontaktpersonen rasch zusammenstellen», sagte Danuta Reinholz. Dabei handle es sich sowohl um Personen, die mit der Infizierten im selben Haushalt leben, aber auch um Personen aus dem Umfeld der Schule.  «Sie befinden sich in Quarantäne», sagte Reinholz. Und das für die übliche Dauer von 14 Tagen. Konkret bedeutet das für die Betroffenen: Sie müssen zuhause bleiben, dürfen keinen engen Kontakt zu weiteren Personen pflegen. «Die Massnahme ist präventiv, die engen Kontaktpersonen der jungen Frau zeigen keine Symptome», sagte Reinholz.   Falls die Kontaktpersonen in den kommenden Tagen Symptome entwickeln sollten, müssen sie sich beim Hausarzt melden. Dann werde ein Abstrich angeordnet und so festgestellt, ob sie das Virus in sich tragen. Schule muss keine weiteren Massnahmen treffen Muss das BZGS nach dem Corona-Fall einer ihrer Studentinnen besondere Massnahmen treffen? «Nein», sagte Karin Faisst. «Das Umfeld wurde abgeklärt. Wir wissen, mit wem die Frau Kontakt hatte.» Und diese Personen befänden sich eben in Quarantäne. Es sei deshalb nicht notwendig, dass die Schule weitere Massnahmen ergreife, so die Leiterin des Amts für Gesundheitsvorsorge. 

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