13.03.2021

Corona-Todesfälle trotz Impfung

Kurz vor der zweiten Impfung erkrankten zwölf Bewohner des «Quisisana» in Heiden. Vier davon starben.

Von Karin Erni
aktualisiert am 03.11.2022
Anfang Jahr herrschte Optimismus im Land. Der Coronaimpfstoff war da und innert kurzer Zeit erhielten die Bewohnerinnen und Bewohner von Alterseinrichtungen die erste Dosis. Am 5. Januar war die Impfequipe im Alters- und Pflegeheim Quisisana in Heiden zugange. Doch wie erst jetzt bekannt wurde, hat sich zwei Wochen nach dieser Impfaktion ein Coronaausbruch im Heim ereignet. Dabei wurden 16 Personen positiv auf Covid-19 getestet, zwölf davon wiesen Symptome auf. Vier der Erkrankten verstarben in der Folge, wie Heimleiter Roberto Wolpert auf Anfrage bestätigt.Und weiter: «Unter den Erkrankten befanden sich auch Personen, welche am 5. Januar die Erstimpfung erhalten haben. Es ist wahrscheinlich, dass zu diesem Zeitpunkt noch kein genügender Impfschutz bestand, da dieser erst nach der zweiten Dosis vollständig wirksam ist.»Eher Ausnahme als Regel in AusserrhodenDiese Vermutung bestätigt die Ausserrhoder Kantonsärztin Franziska Kluschke: «Was wir anhand der Zulassungsstudien sicher sagen können ist, dass etwa 95 Prozent der Geimpften eine Woche nach der zweiten Impfung vor einer Covid-Erkrankung geschützt sind.» Zur Schutzwirkung, die etwa zwei Wochen nach der ersten Dosis einsetze, existierten sehr unterschiedliche Zahlen, die sich zwischen 30 und 70 Prozent bewegen, so Kluschke. «Verschiedene Faktoren wie das Alter und bestimmte Vorerkrankungen oder Therapien können zudem die individuelle Immunantwort beeinflussen.»[caption_left: «Ein Zusammenhang zwischen Impfung und Todesursache besteht nicht», sagt Franziska Kluschke Ausserrhoder Kantonsärztin.]Der Coronaausbruch nach der Erstimpfung in Heiden scheint die Ausnahme von der Regel in Ausserrhoden zu sein. «Es ist uns lediglich ein weiterer Fall in einem anderen Heim bekannt, bei dem eine Person in Folge einer Erkrankung durch das  Coronavirus verstarb, nachdem sie bereits die Erstimpfung erhalten hatte», so Kluschke. «Ein Zusammenhang zwischen Impfung und Todesursache bestand nicht.» Weitere entsprechende Einzelfälle könnten nicht ausgeschlossen werden. «Das BAG-Meldesystem erhebt erst seit kurzem auch den Impfstatus von Personen, die aufgrund einer Covid-Infektion verstorben sind.»Die Impfquote bei den Bewohnerinnen und Bewohnern in allen Alters- und Pflegeheimen in Appenzell Ausserrhoden lag Ende Januar nach der Verabreichung der zweiten Dosis bei 67 Prozent. Später kamen noch die Impfungen durch die Hausärzte dazu. Geschätzt sind heute rund 75 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime im Kanton geimpft. Dennoch kommt es gemäss Franziska Kluschke immer wieder zu kleineren Ausbrüchen von Covid-19 in den Institutionen. «Vorallem, weil nicht alle Bewohner geimpft sind. Aber auch, weil ein kleiner Prozentsatz der Geimpften keine ausreichende Immunantwort aufbauen konnte.»Beim Kanton Appenzell Ausserrhoden rechnet man damit, dass sich die Impfquote in den Heimen noch verbessern wird, sobald wieder Impfstoff vorhanden ist. Es lasse sich feststellen, dass die Impfbereitschaft in letzter Zeit gestiegen sei. Auch beim Personal wird eine Steigerung erwartet. Dieses lässt sich über die Impfzentren und die Hausärzte impfen. Daher kann dessen Impfquote nicht genau beziffert werden, dürfte aber je nach Heim bei 30 und mehr Prozent liegen. Die Angabe, ob man geimpft ist oder nicht, ist indes freiwillig.Die Situation im Heim hat sich entspanntIm Heim Quisisana in Heiden erfolgte die Zweitimpfung planmässig am 29. Januar. Mittlerweile sind 82 Prozent der Bewohnenden vollständig geimpft. Beim Pflegepersonal liegt dieser Wert bei rund 30 Prozent. «Die Situation hat sich entspannt und es herrscht wieder Normalität», so Roberto Wolpert. Wobei immer noch Vorsichtsmassnahmen gelten. So müssen Besucher sich telefonisch anmelden für die Besucherbox und dürfen noch nicht in die Bewohnerzimmer. Damit die Rückverfolgung im Rahmen des kantonalen Contact-Tracings gewährleistet werden kann, ist die Registrierung der Kontakt- und Besucherdaten weiterhin mit einem Gesundheitscheck beim Haupteingang erforderlich. Zudem wird eine Temperaturkontrolle durchgeführt.Die Bewohnenden können sich frei bewegen. Sie sind dazu angehalten, ausserhalb ihres Zimmers einen Mundschutz zu tragen und sich an die Distanz- und Hygienevorgaben zu halten. Weitere Lockerungen sind am Montag, den 15. März, geplant.

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