31.07.2018

Chef vor Gericht

Der Chef kommt vor Gericht, weil ein Angestellter sieben Meter in die Tiefe stürzte und nun der Vorwurf im Raum steht, die nötigen Sicherheitsvorkehren seien nicht getroffen worden.

Von gb
aktualisiert am 03.11.2022
Der Unfall ereignete sich im oberen Rheintal. Der Angestellte verletzte sich beim Sturz erheblich. Er hatte Arbeiten an der Hallendecke ausgeführt. Er war an Kisten in die Höhe geklettert.Der Chef soll zudem keine genügenden organisatorischen Vorkehren getroffen und seine Mitarbeiter ungenügend überwacht haben, um Folgendes zu unterbinden: Die Betreffenden liessen sich gemäss Anklageschrift – mit dem Wissen des Chefs – in gefährlicher Weise bis unter die Hallendecke haben. Sie verwendeten eine Palette, die an einem Hubstapler angebracht war. Auf entsprechende Sicherheitsvorkehren soll verzichtet worden sein.Schliesslich, so der Vorwurf, habe der Beschuldigte einen Arbeitskorb eingesetzt, ohne über die hierfür nötige Ausnahmebewilligung zu verfügen. Seine Mitarbeiter habe er erheblich gefährdet.Zu verantworten hat sich der Angeklagte am 8. August vor dem Kreisgericht Rheintal in Altstätten.

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