26.01.2022

Charakter des Sonnenbergs soll erhalten bleiben

Im Gebiet Sonnenberg, das zum Balgacher Teil von Heerbrugg gehört, kann nicht grossflächig gebaut werden.

Von gk
aktualisiert am 02.11.2022
Das Gebiet Sonnenberg ist gemäss gültigem Zonenplan der Wohnzone W2a zugeteilt und gleichzeitig vom Ortsbildschutz überlagert, schreibt die Gemeinde Balgach in einer Mitteilung. Weil es für das Gebiet verschiedene Bauabsichten gibt, wurden in einem langjährigen, intensiven Planungsprozess ortsbauliche Studien durchgeführt. Einbezogen waren dabei auch die kantonale Denkmalpflege und das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation.Die Studien zeigten, dass die gemäss der heutigen Wohnzone W2a zulässige Dichte für das Areal zu hoch ist und der weitgehende Erhalt des Freiraums im heutigen Charakter keine flächige Bebauung erlaubt. Im Planungsprozess ging es besonders um die Klärung, wie die Schutzanliegen des Gebietes mit den Nutzungsinteressen in Einklang gebracht werden können. Beim Ziel, einen möglichst kleinen Fussabdruck im Gebiet zu hinterlassen und den Parkcharakter möglichst beizubehalten, sieht der Überbauungsplan Solitärbauten an fünf Standorten vor. Basierend auf den Planungsprozessen hat der Gemeinderat den Teilzonenplan Sonnenberg, den Überbauungsplan Sonnenberg und weitere Planungsinstrumente erlassen und die Pläne öffentlich aufgelegt (Juni 2017/November 2019). Während der jeweiligen Auflagefrist von 30 Tagen gingen viele Einsprachen ein. Die Einsprechenden rügten besonders die Vereinbarkeit der beschlossenen Planungsmassnahmen mit dem Ortsbildschutz sowie eine ungenügende planerische Interessenabwägung.Um bezüglich der weiteren planerischen Behandlung des Gebiets Klarheit zu schaffen, hat die Denkmalpflege des Kantons St. Gallen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK das Vorhaben «Sondernutzungsplan Sonnenberg» zur Begutachtung unterbreitet.Da die Begutachtung Fragen zum Schutz von Denkmälern und deren Umgebung sowie zum Schutz des Ortsbildes umfasst, wurde das Gutachten gemeinsam mit der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD verfasst. Das Gutachten der beiden Eidgenössischen Kommissionen liegt nun vor und muss ausgewertet werden. Basierend auf der Auswertung wird das weitere Vorgehen unter Einbezug der Parteien festgelegt werden.

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