02.03.2021

Chapf verliert gut zwei Dutzend Bäume

Auf dem Chapf ob Lüchingen sind gut zwei Dutzend Bäume für einen Holzschlag markiert. Das ist nun zum Thema geworden.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Es handelt sich hauptsächlich um Buchen und Tannen, zudem Eschen, wenige Fichten und Bergahorn. Die Bäume stehen bei der Kapelle beidseits des Bachs, der in südöstlicher Richtung verläuft. Zwischen der Kapelle und dem schmalen Waldstreifen entlang des Baches führt ein Wanderweg ins Tal. Bis ins Jahr 1967 war er die einzige Verbindung zum Chapf.[caption_left: Der Chapf liegt oberhalb von Lüchingen auf Oberegger Boden (obere Häuserreihe).]In einem Mailverkehr unter einigen Anwohnern wird auf eine «baumrettende Lösung» gehofft. Angemerkt wird, die Bäume seien nicht nur schön und gesund, sondern hätten auch stützende Wirkung auf Hang und Weg. Ursula Elbe kommentiert den geplanten Holzschlag mit der Bemerkung, sie sei entsetzt.«Ökologisch sinnvolle Verjüngung»Der Eigentümer der Waldparzelle, Daniel Ruppanner, spricht von einer «ökologisch sinnvollen Verjüngung». Durch den geplanten Holzschlag entstehe mehr Platz für wertvolle Bäume, die heute vom Altbaumbestand in ihrer Entwicklung behindert würden. Ihm liege sehr an einem rechtlich sauberen Prozess sowie an einer fachmännischen Ausführung der Arbeit.Über kurz oder lang wäre die Massnahme ohnehin angezeigt. Ein Anwohner regte die Auslichtung allerdings an, weil sie sein Blickfeld Richtung Tal erweitert und er so zu einer Aussicht kommt, die andere schon haben. Bis zu zehn Kubikmeter Holz pro Jahr können dem Wald für den Eigengebrauch bewilligungsfrei entnommen werden. Die am Chapf von der Fällung betroffenen Bäumen haben ein geschätztes Volumen von 40 Kubikmetern.Es handelt sich um keine RodungDer Wald, um den es geht, befindet sich auf Oberegger Boden, so dass der Kanton Appenzell Innerrhoden für die Bewilligung zuständig ist. Vom dortigen Bau- und Umweltdepartement bekam Ursula Elbe auf Anfrage folgende Auskunft: Beim geplanten Holzschlag gehe es um die Auslichtung des Bestandes mit dem Ziel der Waldverjüngung, wobei es sich um keine Rodung handle. Die bestockte Waldfläche bleibe bestehen.Als Rodung gilt gemäss dem Waldgesetz die dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden. Mit dem geplanten Holzschlag am Chapf wird jedoch das Gegenteil bezweckt, eine bessere Entfaltungsmöglichkeit für den verbleibenden Baumbestand. Die Auszeichnung der Bäume sei rechtmässig im Beisein des Revierförsters erfolgt, schreibt das Bau- und Umweltdepartement. Die zu entfernenden Bäume wurden grün markiert.Wälder werden eher unter- statt übernutztDer Innerrhoder Oberförster Martin Attenberger äussert sich im gleichen Sinn wie das Bau- und Umweltdepartement und weist auf einige besondere Aspekte hin. Die Eschen im betroffenen Gebiet am Chapf würden teilweise unter der Eschenwelke leiden, einer Krankheit, die auch Eschentriebsterben genannt wird. Die Tannen litten zudem unter starkem Mistelbefall.Das Auslichten bezeichnet der Forstingenieur als sinnvoll, die Holznutzung als willkommenen Nebeneffekt. Der Oberförster erinnert daran, dass die Wälder eher unter- statt übernutzt würden. Durch das Auslichten zugunsten der nachwachsenden Bestockung werde generell die Vielfalt gefördert, auch diejenige der Bäume und der Bodenvegetation.Seltene Bäume «werden konsequent geschont»Die aktuell am Chapf geplante Verjüngung ist nicht dringlich, würde über kurz oder lang aber ohnehin zum Thema, «schon wegen der Eibe», wie der Oberförster sagt. Dieser seltene Baum werde explizit geschont und gefördert.Im betroffenen Gebiet auf dem Chapf stehen fünf Eiben, die alle erhalten bleiben. Überhaupt würden seltene Bäume, sofern sie gesund seien, konsequent geschont. Ob wertvoller Einzelbaum, Reservat oder Altholzinsel: solche Besonderheiten lasse man grundsätzlich stehen. Der dickste Baum der am Chapf betroffenen Exemplare hat einen Durchmesser von ungefähr 60 Zentimetern. Es werden somit «keine Baummonumente oder Uraltbäume» entfernt.Eine Beweidung ist zu vermeidenDie für den Wald am Chapf beantragte Holzschlagbewilligung wird für zwei Jahre erteilt. Der Waldbesitzer darf in dieser Zeit die Bäume fällen, ist dazu aber nicht verpflichtet.Vorgeschrieben ist hingegen, dass die betroffene Fläche vor einer Beweidung zu schützen ist, denn der Waldverjüngung darf nichts im Wege stehen. Zudem darf kein Schlagmaterial in den Bach gelangen, damit es zu keiner Verklausung des Gerinnes kommt.Wurzeln behalten ihre Schutzfunktion langeDer Aussage, Bäume würden zur Stützung des Hangs beitragen, pflichtet Martin Attenberger bei. Allerdings würden gefällte Bäume ihre Schutzfunktion nicht gleich verlieren. Vielmehr habe die Armierungsfunktion der Wurzeln von gefällten Bäumen sicher noch zehn Jahre Bestand. Eine rechtzeitige Verjüngung des Waldes sei auch im Sinn einer nachhaltigen Schutzfunktion nötig.[caption_left: Etwas unterhalb der Kapelle ist der Blick frei in Richtung Marbach.]

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