Max TinnerDer Fahrer des am Dienstagmittag beim «Lindenhof» verunfallten Busses muss nebst mit einer Busse auch mit disziplinarischen Massnahmen seitens seines Arbeitgebers rechnen. Er war aus der Eichbergerstrasse auf die vortrittsberechtigte Oberrieterstrasse gefahren, wo ein Auto in die Seite des Busses gefahren ist (Ausgabe vom 9. Februar). Der Buschauffeur hat offensichtlich die Vortrittsregelung auf der Kreuzung missachtet.Solche Vorfälle würden jeweils zusammen mit dem betreffenden Mitarbeitenden besprochen, schreibt Hans Koller, Leiter Markt von Bus Ostschweiz / Rheintal Bus. Je nachdem würden Massnahmen nach internem Disziplinarwesen ergriffen. Wie diese aussehen können, legt Koller nicht offen; das seien Betriebsinterna. Bei der Bemessung berücksichtige man aber verschiedene Umstände, etwa ob es mit einem Mitarbeitenden schon ähnliche Vorkommnisse gab und wie es zum Unfall kam, wobei man sich auch auf den Polizeirapport stütze. Relevant seien aber auch allfällige besondere Umstände, etwa wenn sich der Unfall an einer bekanntermassen schwierigen Stelle ereignet hat.Tatsächlich gilt die Kreuzung beim «Lindenhof» schon seit langem als mühsam, jedenfalls zu Stosszeiten für Verkehrsteilnehmende aus Richtung Hinterforst und Eichberg.Der Stadtrat sähe hier am liebsten einen KreiselDer Stadtrat sähe hier darum schon lange gerne einen Kreisel. Ein solcher ist im aktuellen Strassenbauprogramm des Kantons auch drin, allerdings nur mit C-Priorität. Stadtpräsident Ruedi Mattle läge einiges an einer Hochstufung. «Ein Kreisel wäre hier die richtige Lösung; das ist wohl weitgehend unbestritten», meint er.Für die letzten Jahre gebe es zu dieser Kreuzung allerdings keine polizeilich registrierten Unfälle, hält Manfred Huber, Leiter Strassen- und Kunstbauten im Tiefbauamt des Kantons, fest. Aus Sicherheitsüberlegungen ergebe sich daher kein unmittelbarer Handlungsbedarf.Den «Lindenhof»-Kreisel im nächsten Strassenbauprogramm 2024 – 2028 direkt in die Priorität A zu bekommen, hält daher auch Stadtpräsident Mattle für wenig wahrscheinlich. Der abschliessende Entscheid liegt allerdings nicht bei der Verwaltung, sondern beim Kantonsrat.