15.05.2019

Busse aus der Portokasse zahlen

Erstmals wird gegen die Airport Altenrhein AG eine Busse wegen Verletzung der Öffnungszeiten erlassen, schreibt der Schutzverband Aktion gegen Fluglärm (AgF) in einer Mitteilung vom Dienstag. Das Bussgeld könne allerdings aus der Portokasse bezahlt werden.

Von pd
aktualisiert am 03.11.2022
Am 5. Juli 2018 landete auf dem privaten Flugfeld Altenrhein ein Linienflug nachts um 23:08 Uhr und zwei Tage später ein Charterflugzeug erst um 23:27 Uhr. Dieses Flugzeug hob am Sonntag früh kurz nach 7 Uhr wieder ab.Zu diesen Zeiten wäre das Flugfeld absolut geschlossen, denn gemäss Staatsvertrag können Ausnahmen abends bis 22 Uhr und sonntags früh ab 7.30 Uhr erteilt werden. Im Juli 2018 galten jedoch andere Gesetze.Ein Anwohner in Altenrhein reklamierte die Verstösse beim Flugfeldbesitzer und beim Bundesamt für Luftfahrt BAZL, schreibt die AgF in ihren Medienmitteilung. Die Airport Altenrhein AG habe die sträflichen Spätlandungen bzw. den Frühstart mit meteorologischen Ursachen und technischen Problemen erklärt.Zu den erwähnten Nachtstunden war es auch nicht möglich, auf andere Flugplätze auszuweichen, denn um diese Zeit könne hierzulande nirgends mehr gelandet werden, so die AgF.Statt den Fluggästen die Übernachtung an den Abflugorten zu bezahlen oder in Wien den Nachtzug zu buchen – beides mit erheblichen Kosten und Umtrieben verbunden - entschieden sich die Besitzer für Nachtlandungen. Für diese dreimaligen Vergehen hat das BAZL das Strafverfahren nun abgeschlossen und eine Busse in Höhe von 800 Franken ausgesprochen.Dieser Kleinstbetrag könne wohl auch von der Airport Altenrhein AG aus der Portokasse bezahlt werden, insbesondere nachdem das Parkhaus nicht gebaut, die Embraer 190 nicht gekauft und der Freitag-Flug nach Wien früh morgens gestrichen wurde, schreibt die AgF. "Dieser lächerliche Bussentscheid spottet jeglicher Gerechtigkeit."Ob der Flugfeldbesitzer Einsprache gegen den Strafbescheid einreicht, ist dem Schutzverband AgF nicht bekannt.  

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