28.10.2020

Bundesrat verschärft Massnahmen massiv

Zurzeit informiert der Bundesrat über die jüngsten Massnahmen in der Pandemie. Sie gelten ab Mitternacht, landesweit und sind nicht befristet. Clubs werden geschlossen, es wird eine Sperrstunde eingeführt und die Maskenpflicht wird ausgeweitet.

Von red
aktualisiert am 03.11.2022
Dies sind die verschärften Massenahmen im Überblick:Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants müssen um 23 Uhr schliessen. In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen sind Familien mit Kindern.Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiter dürfen politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen durchgeführt werden.Private Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis sind auf auf 10 Personen beschränkt.Weiter wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Zusätzlich zum bisher geltenden muss auch im Aussenbereich von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars Märkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden, zum Beispiel in Einzelbüros.Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu zwölf Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und Gäste in Restaurants und Bars, falls sie am Tisch sitzen.Ab Montag, 2. November, müssen Hochschulen auf Präsenzunterricht verzichten.Um eine Covid-19 Infektion festzustellen, können zusätzlich zu den bereits angewendeten Tests (PCR-Tests) ab dem 2. November auch Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Dies ermögliche eine breitere und schnellere Testung der Bevölkerung.Der Bundesrat hat zudem den Schwellenwert für die Aufnahme von Staaten und Gebieten auf die Quarantäneliste sowie die Ausnahme von der Quarantänepflicht für Geschäftsreisende angepasst. Die Änderung tritt morgen Donnestag, 29. Oktober in Kraft. Mit der Verordnungsanpassung kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz.

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.