Im Frühling 2016 gab der Kanton Appenzell Ausserrhoden bekannt, dass er im Sonneblick in Walzenhausen ein Asylzentrum plant. Er schloss dafür mit der gleichnamigen Stiftung einen Mietvertrag ab. Der Kanton stand damals unter dem Eindruck einer anhaltend hohen Anzahl an Zuweisungen von Asylsuchenden und benötigte weitere Unterbringungsplätze in einem kantonalen Zentrum.Die Baubewilligungskommission Walzenhausen verweigerte jedoch die Baubewilligung und damit die Umnutzung der Liegenschaft. Die Stiftung und der Kanton erhoben erfolgreich dagegen Rekurs beim Departement Bau und Volkswirtschaft. Das Ausserrhoder Obergericht bestätigte den Rekursentscheid und stufte die Nutzung des Sonneblicks als Asylzentrum als zulässig ein. Das Bundesgericht kommt nun zum gleichen Schluss und gibt damit definitiv grünes Licht für das Asylzentrum Sonneblick.Mittlerweile sind die Zuweisungen von Asylsuchenden zurückgegangen. Die Prognosen des Staatssekretariats für Migration gehen derzeit von keinen markanten Erhöhungen aus; die aussenpolitische Lage kann sich aber stets rasch ändern. Der Kanton benötigt weiterhin Unterbringungsplätze in einem kantonalen Zentrum, weil das bisherige Asylzentrum Landegg Ende 2020 geschlossen wird, wie er in einer Medienmitteilung schreibt.Zusammen mit dem Kanton St.Gallen als Zentrumsbetreiber wird nun die Eröffnung des Asylzentrums Sonneblick vorbereitet. Der Kanton wird dafür auch das Gespräch mit der Gemeinde suchen.Die Stiftung Sonneblick zeigt sich in einer ersten Reaktion erfreut und erleichtert über das Urteil des höchsten Schweizer Gerichts. Man hofft, dass nun das Leerstehen der Gebäude in absehbarer Zeit ein Ende nimmt. Die Stiftung erinnert daran, dass das Versprechen eingehalten werden soll, nicht nur als Vermieter aufzutreten, sondern sich in Zusammenarbeit mit der Zentrumsleitung für einen Mehrwert für die Asylsuchenden einzusetzen. Realisiert werden sollen etwa zusätzliche Aktivitäten im Sinne der Integration und des Zusammenlebens mit der Dorfbevölkerung.Mit der Gruppierung „mitenand walzenhausen“ und der Mitwirkung beim Sprachencafé hat Geschäftsleiter Adrian Keller im Einverständnis mit dem Stiftungsrat bereits in dieser Richtung
Vorleistungen getätigt.