Gert BrudererVor sechs Jahren war in der Zeitung zu lesen, die Tage der zu ersetzenden Sternenbrücke seien gezählt. Jetzt wissen wir: Es geht um Jahre.Der Widerstand gegen die Brücke war beachtlich. Es gab viele Einsprachen, Projektvarianten, immer wieder einen runden Tisch – und irgendwann auch die Erkenntnis, dass der eigentlich ins Aug gefasste straffe Zeitplan dehnbar würde wie ein Gummiband.Sache liegt beim VerwaltungsgerichtIm August des letzten Jahres wies der Kanton zwei Rekurse ab. Die Sache war damit jedoch nicht abgeschlossen. Die Rekurrenten wandten sich an die nächsthöhere Instanz, ans Verwaltungsgericht.Seither heisst es wieder warten. Je ein Rekurs gegen den Teilzonenplan und gegen den Er- satz der Sternenbrücke verlangen nach einem Entscheid. Die Gemeinde hofft, dass das Gericht sich bald festlegt.Aber eben, es gibt noch das Bundesgericht als weitere Instanz. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts muss also nicht das letzte Wort sein.Kredite sind noch einzuholenSobald ein rechtskräftiger Entscheid vorliegen wird (ob vom Verwaltungsgericht oder, bei einem Weiterzug, vom Bundesgericht), wird das Volk sich zu äussern haben. An einer Bürgerversammlung sind dann Kredite das Thema. Sowohl für den Ersatz der Sternenbrücke, als auch für die Sanierung der Heldstrasse samt Tempo-30-Zone muss ein Kredit eingeholt werden. Vor drei Jahren endete ein Zeitungsbeitrag zur Sternenbrücke mit dem Satz, wie lange sich das Ganze noch verzögere, sei offen. Dieser Satz gilt nach wie vor.