Genau fragt Broger: «Ist das Kaminfegewesen im Kanton St. Gallen noch zeitgemäss?»
Gemäss Gesetz über den Feuerschutz muss jede politische Gemeinde wenigstens einer Kaminfegerin oder einem Kaminfeger die Zulassung zur Kontrolle und Reinigung der Feuerungsanlagen erteilen. Das Kantonsgebiet ist in Kreise aufgeteilt, die exklusiv einem Kaminfeger oder einer Kaminfegerin zugeordnet werden. Somit handele es sich um ein Monopol im Kaminfegewesen, hält Broger in seiner Anfrage fest.
Betriebe wurden und werden aufgelöst
In den letzten Monaten mussten diverse Kaminfeger Unternehmen ihren Betrieb einstellen oder es stehen in den nächsten Monaten Auflösungen solcher Betriebe an. Die Gründe sind gemäss Brogers Anfrage vor allem die fehlenden Fachkräfte oder Nachfolgelösungen aufgrund von Pensionierungen.
Da im Kaminfegewesen aufgrund des Monopols kein freier Markt bestehe, fehle kurzfristig das Angebot der Kontrolle & Reinigung der Feuerungsanlagen, hält Broger fest. Trotzdem verlange die Gebäudeversicherung vom Kanton St. Gallen (GVSG) Kontroll- und Reinigungsintervalle, die entsprechend eingehalten werden müssen.
Fragen an die Regierung
Andreas Broger fasst zusammen: «Abnehmende Betriebe, gleichbleibende Kontroll- Reinigungsintervalle und ein fehlender Markt – dies ist eine Ausgangslage, die kaum zukunftstauglich ist.»
Der Altstätter bittet die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist der Regierung bekannt, ob in St. Galler Gemeinden das Angebot des Kaminfegewesens zeitnah nicht mehr gewährleistet werden kann?
- Ist aus Sicht der Regierung das Monopolwesen im Kaminfegewesen – gemäss Gesetz über den Feuerschutz – noch zukunftstauglich?
- Sieht die Regierung einen Anpassungsbedarf beim Gesetz über den Feuerschutz mit möglicher Auflösung vom Monopol der Kaminfeger?