01.07.2019

Brandstifter, Raser, Waffennarr

Ein Beschuldigter ist für fünf Einbrüche, Brandstiftung und andere Delikte zu einer Freiheitsstrafe von über fünf Jahren verurteilt worden. Am Kreisgericht St. Gallen bestritt er die meisten Vorwürfe.

Von Claudia Schmid
aktualisiert am 03.11.2022
Der Fall des 32-jährigen Schweizers wurde bereits zum zweiten Mal am Kreisgericht St. Gallen verhandelt. Vor einem Jahr hatte das damalige Richtergremium Sicherheitshaft angeordnet, was von der Verteidigung als nicht rechtens reklamiert wurde. Das Kantonsgericht hob den Entscheid vom 28. Juni 2018 auf und wies den Fall zur Fällung eines neuen Urteils in neuer Besetzung an das Kreisgericht zurück.Gestohlenen Wagen mit Benzin übergossenZur Last gelegt wurden dem Mann fünf Einbrüche in Arbon, Goldach, Rorschach und St. Gallen. Das Deliktsgut beträgt gegen 40000 Franken, der Sachschaden rund 11000 Franken. Beim Einbruch in Rorschach soll er zudem ein Auto gestohlen haben, das in der Nacht vom 27. Juli 2016 auf einem Parkplatz in St. Gallen mit Benzin übergossen und an-gezündet wurde. Obwohl der 32-Jährige von zwei Mittätern belastet wurde, bestritt der Beschuldigte diese Straftaten. Sein einziger Fehler sei gewesen, dass er einen früheren Mitgefangenen bei sich habe wohnen lassen. Dieser habe ihn wohl aus irgendwelchen Rachegründen in die Sache reingezogen.Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann zudem an, weil er im Besitz von Waffen und Handgranaten war. Diese Widerhandlung gegen das Waffengesetz gab er zu. Er habe die Pistolen, Gewehre, Springmesser, Elektroschockgeräte und Granaten gesammelt, jedoch nie beabsichtigt, sie irgendwann einzusetzen. Auch war er geständig, trotz Ausweisentzug ein Motorrad gelenkt und ein Nummernschild gestohlen zu haben. Mehrere Raserdelikte verneinte er hingegen wieder. Sein Motorrad sei vielen Leuten zugänglich gewesen. Er sei bei den Raserfahrten mit Sicherheit nicht gefahren. Das Gefährt war in St. Galen zweimal geblitzt worden. Einmal betrug die Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit netto 100 und einmal 54 km/h.Täter zeigten hohe kriminelle EnergieDie Staatsanwältin bezeichnete die kriminelle Energie, welche der Beschuldigte und die Mittäter an den Tag gelegt hätten, als hoch. Der Beschuldigte selber bestreite hartnäckig die Vorwürfe, obwohl beide Mittäter ihn belasteten. Stets mache er andere für die Straftaten verantwortlich. Seine Aussagen führten jedoch nicht zu einer vernünftigen Erklärung, weshalb die Beweise gegen ihn falsch sein könnten. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren und eine Busse. Der Verteidiger verlangte mehrere Freisprüche und für die eingestandenen Straftaten eine milde Sanktion. Die Gegenstände mit DNA-Spuren des Beschuldigten seien keine Beweise für eine Tatbeteiligung. Der Haupttäter habe zeitweise bei seinem Mandanten gewohnt und die Gegenstände aus der Wohnung mitnehmen können. Zur Brandstiftung habe dieser angegeben, der Beschuldigte habe sich beim Anzünden des Benzins am Arm verbrannt. Bei einer ärztlichen Untersuchung habe man jedoch keinerlei Brandwunden festgestellt. Dies beweise, dass der Mittäter lüge.Das Kreisgericht St. Gallen war von der Schuld des Beschuldigten überzeugt. Es sprach ihn zwar von einigen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz frei. In allen anderen Anklagepunkten fällte es aber Schuldsprüche, unter anderem wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Brandstiftung, diversen Strassenverkehrsdelikten, Vergehens gegen das Waffengesetz und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Geldstrafe und 500 Franken BusseDas Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten, zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je zehn Franken und zu einer Busse von 500 Franken. Das beschlagnahmte Motorrad wird zur Verwertung eingezogen und der Erlös an die Verfahrenskosten angerechnet.Claudia Schmid ostschweiz@tagblatt.ch

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