26.01.2021

Brandsatz-Bastler wird weggewiesen

Der Südländer, der zwei Brandsätze gelegt hat, soll nach der Zeit im Gefängnis für sieben Jahre des Landes verwiesen werden.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Der 49-Jährige stand Mitte letzter Woche wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung, mehrfachen versuchten Diebstahls und weiterer Delikte in Altstätten vor dem Kreisgericht Rheintal. Im Wesentlichen hatte der (im Zusammenhang mit Drogenbeschaffung zwölffach vorbestrafte) Mann bei zwei Heerbrugger Tankstellen Restbenzin in zwei PET-Halbliterflaschen gefüllt, Toilettenpapier hineingestopft und dieses angezündet. Die so gebastelten Brandsätze hatte er am frühen Morgen des 5. Oktober 2019 an einem Mehrfamilienhaus im Raum Heerbrugg platziert – den einen Brandsatz vor der Eingangstüre aus Holz, den anderen hinter dem Fensterladen neben der Tür.Keine Genugtuung für die GefährdetenNur dank einer aufmerksamen Frau und eines ebenfalls zufällig vorbeigekommenen Polizisten konnte Schlimmes verhindert werden. Am Haus entstand dennoch ein Sachschaden von knapp 19000 Franken. Ausser dem langjährigen Freund, dem der «Denkzettel» gegolten hatte, und dessen Freundin befanden sich zum Zeitpunkt der Tat vier weitere Menschen im Haus, die geschlafen haben dürften. Diese Hausbewohner forderten vom Täter je eine Genugtuung von 1500 Franken. Das Gericht hat diese Forderungen abgewiesen.Den Täter verurteilte das Gericht im Sinne der Staatsanwaltschaft zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Weil der Mann angesichts der zu erwartenden Strafe gleich nach der Tat inhaftiert wurde, hat er einen Teil dieser dreieinhalb Jahre bereits abgesessen – rund 320 Tage sowie die 138 Tage Untersuchungshaft.Das Gericht bejahte zudem, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, den anschliessenden Landesverweis für sieben Jahre. Die Verteidigerin des Angeklagten hatte sich gegen den Landesverweis ausgesprochen, zumal der Mann praktisch keine Beziehungen zu seinem Heimatland habe und sowohl seine Mutter, als auch der Bruder im Raum Heerbrugg zu Hause sind. Als Gefängnisstrafe hatte sich die Verteidigerin maximal zwei Jahre vorgestellt. Einzig die vom Gericht ergänzend ausgesprochene Busse von 800 Franken liegt unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Betrag von 2000 Franken.Allein die Untersuchung kostet 32'000 FrankenSeit vier Jahren bezieht der Verurteilte eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen, er hat allerdings eine Beistandschaft und kann nicht frei über das Geld verfügen. Früher lebte der Drogenkonsument teils vom Sozialamt, er hatte allerdings auch eine gute Zeit, war während acht Jahren unabhängig von den Drogen und führte nacheinander zwei Restaurants – bis 2004.Geld sei ihm nicht so wichtig, meinte der Beschuldigte bei der Gerichtsverhandlung. Angesichts der finanziellen Folgen seines Fehlverhaltens könnte dies aber die falsche Einstellung sein. Immerhin hat der Mann der Gebäudeversicherungsanstalt den Schaden von knapp 19000 Franken zu vergüten, weitere gut 1000 Franken hat eine andere Versicherungsgesellschaft zugute.Die Untersuchungskosten belaufen sich auf knapp 32000 Franken, dazu kommen Gebühren, weitere kleinere Beiträge sowie die Kosten für die amtliche Verteidigung. Für diese kommt der Staat zunächst zwar auf, der Angeklagte hat diese knapp 11000 Franken aber ebenfalls zu übernehmen, «sobald er sich in guten wirtschaftlichen Verhältnissen befindet», wie es im Urteil heisst. Rechnet man alle finanziellen Verpflichtungen des Angeklagten zusammen, ergibt sich ein Gesamtbetrag von über 75000 Franken. Hinweis Rechtskräftig ist das Urteil des Kreisgerichts Rheintal noch nicht. Es besteht die Möglichkeit, den Fall ans Kantonsgericht weiterzuziehen.  

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